Verfall: Unterschied zwischen den Versionen

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== Bundesverfassungsgerichtsurteil zum erweiterten Verfall ==
== Bundesverfassungsgerichtsurteil zum erweiterten Verfall ==


Das Bundesverfassungsgericht entschied am 14.01.2004 bezüglich des erweiterten Verfalls dass:
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 14.01.2004 bezüglich des erweiterten Verfalls dass:


der erweiterte Verfall (§ 73 d StGB) keine  repressiv-vergeltende verfolgt, sondern präventiv-ordnende Ziele hat und  daher keine dem Schuldgrundsatz unterliegende strafähnliche Maßnahme ist.
*der erweiterte Verfall (§ 73 d StGB) keine  repressiv-vergeltende verfolgt, sondern präventiv-ordnende Ziele hat und  daher keine dem Schuldgrundsatz unterliegende strafähnliche Maßnahme ist.
 
§ 73 d StGB  die Unschuldsvermutung nicht verletzt.
 
Die Annahme der deliktischen Herkunft eines Gegenstandes iSd § 73 d I 1 StGB  gerechtfertigt ist , wenn sich der Tatrichter durch Ausschöpfung der vorhandenen Beweismittel von ihr überzeugt hat. (1)
 


*§ 73 d StGB  die Unschuldsvermutung nicht verletzt.


*Die Annahme der deliktischen Herkunft eines Gegenstandes iSd § 73 d I 1 StGB  gerechtfertigt ist , wenn sich der Tatrichter durch Ausschöpfung der vorhandenen Beweismittel von ihr überzeugt hat. (1)


== Ausschluss des Verfalls ==
== Ausschluss des Verfalls ==
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