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== Bundesverfassungsgerichtsurteil zum erweiterten Verfall == | == Bundesverfassungsgerichtsurteil zum erweiterten Verfall == | ||
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 14.01.2004 bezüglich des erweiterten Verfalls dass: | Das Bundesverfassungsgericht entschied am 14.01.2004 bezüglich des erweiterten Verfalls dass: | ||
der erweiterte Verfall (§ 73 d StGB) keine repressiv-vergeltende verfolgt, sondern präventiv-ordnende Ziele hat und daher keine dem Schuldgrundsatz unterliegende strafähnliche Maßnahme ist. | *der erweiterte Verfall (§ 73 d StGB) keine repressiv-vergeltende verfolgt, sondern präventiv-ordnende Ziele hat und daher keine dem Schuldgrundsatz unterliegende strafähnliche Maßnahme ist. | ||
*§ 73 d StGB die Unschuldsvermutung nicht verletzt. | |||
*Die Annahme der deliktischen Herkunft eines Gegenstandes iSd § 73 d I 1 StGB gerechtfertigt ist , wenn sich der Tatrichter durch Ausschöpfung der vorhandenen Beweismittel von ihr überzeugt hat. (1) | |||
== Ausschluss des Verfalls == | == Ausschluss des Verfalls == |
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