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::*Der Täter oder Teilnehmer hat für die Tat oder aus ihr etwas erlangt. | ::*Der Täter oder Teilnehmer hat für die Tat oder aus ihr etwas erlangt. | ||
::möglich sind so wohl Zahlungen an den Täter für die gebrachte Tat, als auch erlangte Beute oder hergestellte | ::möglich sind so wohl Zahlungen an den Täter für die gebrachte Tat, als auch erlangte Beute oder hergestellte | ||
::verbotene Gegenstände. “Etwas” beinhaltet alles aus der Tat materiell Erlangtes. Hierunter fallen u. a. | ::verbotene Gegenstände. | ||
::“Etwas” beinhaltet alles aus der Tat materiell Erlangtes. | |||
::Hierunter fallen u. a.bewegliche Sachen aller Art, Grundstücke, Nutzungen sowie Rechte. | |||
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