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::*Der Täter oder Teilnehmer hat für die Tat oder aus ihr etwas erlangt.
::*Der Täter oder Teilnehmer hat für die Tat oder aus ihr etwas erlangt.
::möglich sind so wohl Zahlungen an den Täter für die gebrachte Tat, als auch erlangte Beute oder hergestellte  
::möglich sind so wohl Zahlungen an den Täter für die gebrachte Tat, als auch erlangte Beute oder hergestellte  
::verbotene Gegenstände. “Etwas” beinhaltet alles aus der Tat materiell Erlangtes. Hierunter fallen u. a.  
::verbotene Gegenstände.  
::bewegliche Sachen aller Art, Grundstücke, Nutzungen sowie Rechte.
::“Etwas” beinhaltet alles aus der Tat materiell Erlangtes.  
::Hierunter fallen u. a.bewegliche Sachen aller Art, Grundstücke, Nutzungen sowie Rechte.




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