Verbrechen: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Verbrechen''' ist eine Handlung, die zu einer Gruppe von als besonders gravierend definierten Straftaten gehört und in der Regel auch überwiegend ein besonderes Unwerturteil hervorruft. Handlungen, die zu einer Gruppe von Strafaten gezählt werden, die als weniger schwerwiegend gelten, werden in Deutschland als [[Vergehen]] bezeichnet. Entsprechende Abstufungen finden sich auch in anderen (aber nicht allen) Rechtssystemen.
Eine schwere Straftat wird unter Juristen ebenso wie in der Öffentlichkeit als '''Verbrechen''' bezeichnet (speziell unter Juristen häufig in Abgrenzung zum [[Vergehen]] als dem Fachausdruck für weniger schwere Straftaten). Dabei kommt es nicht auf die einzelne Aktion, sondern auf die abstrakt bestimmte Schwere des Tatbestands an, der mit der Handlung erfüllt wird.


== Etymologie ==
== Etymologie ==
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