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Ein '''Verbrechen''' ist eine Handlung, die zu einer Gruppe von als besonders gravierend definierten Straftaten gehört und ein besonderes Unwerturteil hervorruft. Handlungen, die zu einer Gruppe von Strafaten gezählt werden, die als weniger schwerwiegend gelten, werden in Deutschland als [[Vergehen]] bezeichnet. Entsprechende Abstufungen finden sich auch in anderen (aber nicht allen) Rechtssystemen. | Ein '''Verbrechen''' ist eine Handlung, die zu einer Gruppe von als besonders gravierend definierten Straftaten gehört und in der Regel auch überwiegend ein besonderes Unwerturteil hervorruft. Handlungen, die zu einer Gruppe von Strafaten gezählt werden, die als weniger schwerwiegend gelten, werden in Deutschland als [[Vergehen]] bezeichnet. Entsprechende Abstufungen finden sich auch in anderen (aber nicht allen) Rechtssystemen. | ||
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