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Aus den Sozialwissenschaften stammt der Begriff des antisozialen Verhaltens, das im Kontext sozial unangepassten oder abweichenden Verhaltens (Devianz) definiert wird. Der daraus erwachsende Verbrechensbegriff stützt sich auf ein sozialwissenschaftliches Verständnis vom Handeln des Einzelnen in der Gesellschaft und bezieht in besonders hohem Maße Erkenntnisse der Kriminalistik ein. Um einen handhabbaren Verbrechensbegriff zu liefern, benötigt jedoch auch dieser Ansatz eine normative Basis. | Aus den Sozialwissenschaften stammt der Begriff des antisozialen Verhaltens, das im Kontext sozial unangepassten oder abweichenden Verhaltens (Devianz) definiert wird. Der daraus erwachsende Verbrechensbegriff stützt sich auf ein sozialwissenschaftliches Verständnis vom Handeln des Einzelnen in der Gesellschaft und bezieht in besonders hohem Maße Erkenntnisse der Kriminalistik ein. Um einen handhabbaren Verbrechensbegriff zu liefern, benötigt jedoch auch dieser Ansatz eine normative Basis. | ||
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Nur auf diese Weise lässt sich wohl der Sachverhalt deuten, dass trotz auseinandergehender Kontrollstile im innerdeutschen wie im europäischen Vergleich die relativen Anteile der Strafgefangenen verhältnismäßig dicht beieinander liegen. Da vor allem im breiten Mittelfeld der Rechtsbrecher diagnostische Zuschreibungsprozeduren und darauf gestützte Prognosen über die kriminalrechtliche Handhabung entscheiden, wächst das Bedürfnis nach Kontrolle derartiger Entscheidung und nach Festigung der rechtsstaatlichen Garantien. Die differentiellen Handlungsmuster der Kontrollinstanzen reichen nicht so weit und prägen nicht so stark, dass sie das Gefälle in der Kriminalitätsbelastung von Männern zu Frauen, von jungen zu alten Menschen sowie von stark urbanisierten Bereichen zum Land völlig umgestalten würden. Vielmehr deuten die gleichförmigen Strukturen, unabhängig von Zeit und Raum, an, dass es offenbar systemneutrale und selektionsindifferente Faktoren in der Kriminalität gibt. Diesen müssen auch Polizei und Strafrechtspflege Rechnung tragen, wenn sie im Gesamtsystem der Verbrechenskontrolle nicht dysfunktional wirken wollen.“ | Nur auf diese Weise lässt sich wohl der Sachverhalt deuten, dass trotz auseinandergehender Kontrollstile im innerdeutschen wie im europäischen Vergleich die relativen Anteile der Strafgefangenen verhältnismäßig dicht beieinander liegen. Da vor allem im breiten Mittelfeld der Rechtsbrecher diagnostische Zuschreibungsprozeduren und darauf gestützte Prognosen über die kriminalrechtliche Handhabung entscheiden, wächst das Bedürfnis nach Kontrolle derartiger Entscheidung und nach Festigung der rechtsstaatlichen Garantien. Die differentiellen Handlungsmuster der Kontrollinstanzen reichen nicht so weit und prägen nicht so stark, dass sie das Gefälle in der Kriminalitätsbelastung von Männern zu Frauen, von jungen zu alten Menschen sowie von stark urbanisierten Bereichen zum Land völlig umgestalten würden. Vielmehr deuten die gleichförmigen Strukturen, unabhängig von Zeit und Raum, an, dass es offenbar systemneutrale und selektionsindifferente Faktoren in der Kriminalität gibt. Diesen müssen auch Polizei und Strafrechtspflege Rechnung tragen, wenn sie im Gesamtsystem der Verbrechenskontrolle nicht dysfunktional wirken wollen.“ | ||
== Literatur== | |||
* Bernd-Dieter Meier: Kriminologie, C.H. Beck, München 2003 | |||
* Hermann Mannheim: Vergleichende Kriminologie, Enke, Stuttgart 1966 | |||
*Duden (2001), Das Herkunftswörterbuch, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich | *Duden (2001), Das Herkunftswörterbuch, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich | ||
*Grimm (1956), Deutsches Wörterbuch, Leipzig | *Grimm (1956), Deutsches Wörterbuch, Leipzig | ||
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<nowiki>VdP</nowiki> (Verlag Deutsche Polizeiliteratur) , 2002, Hilden | <nowiki>VdP</nowiki> (Verlag Deutsche Polizeiliteratur) , 2002, Hilden | ||
==Weblinks== | |||
*http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen | *http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen | ||
*http://www.jura.de | *http://www.jura.de |