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Eine schwere Straftat wird unter Juristen ebenso wie in der Öffentlichkeit als '''Verbrechen''' bezeichnet (speziell unter Juristen häufig in Abgrenzung zum [[Vergehen]] als dem Fachausdruck für weniger schwere Straftaten). Dabei kommt es nicht auf die einzelne Aktion, sondern auf die abstrakt bestimmte Schwere des Tatbestands an, der mit der Handlung erfüllt wird. | |||
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