Verbrechen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Etymologie ==
== Etymologie ==
Laut Duden: verbrechen (mhd. verbrechen, ahd. farbrechan, eigentlich wie „zerbrechen“ ein verstärktes „brechen“ mit der Bedeutung von "zerstören, vernichten". In der Rechtssprache sprach man zunächst vom Brechen des Friedens, eines Eides oder Gesetzes, seit dem 18. Jh. dann nur noch mit allgemeinem Objekt im Sinne von "etwas verbrechen". Scherzhafte Übertragungen wie "ein Gedicht verbrechen" sind ganz jung. Substantive "Verbrechen" und "Verbrecher" seit dem 17. Jh. - beide Wörter wurden früher auch bei leichten Übertretungen benutzt.
Das mittelhochdeutsche Wort "verbrechen" bezeichnete ein bis zur Zerstörung oder Vernichtung intensiviertes "Brechen". In der Rechtssprache entwickelten sich zunächst Ausdrücke wie das "Brechen des Friedens" (oder eines Eides oder eines Gesetzes). Ab dem 17. Jahrhundert gab es dann auch die Substantive "Verbrechen" und "Verbrecher" (die zunächst auch für leichtere Übertretungen benutzt wurden). Ab dem 18. Jahrhundert findet sich das Verb "verbrechen" nur noch mit einem allgemeinen Objekt ("etwas verbrechen").


==Strafrechtliche Definition==
==Strafrechtliche Definition==
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