Vandalismus: Unterschied zwischen den Versionen

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Wird bearbeitet von Johannes Claus
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Mit dem Begriff Vandalismus werden verschiedene Straftaten bezeichnet. Es handelt sich um ein in der öffentlichen Wahrnehmung emotional aufgeladenes Phänomen unter dem meist destruktive Taten an Gegenständen zusammengefasst werden. Für Außenstehende ergeben die Taten häufig (zunächst) keinen Sinn.
Mit dem Begriff Vandalismus werden verschiedene Straftaten bezeichnet. Es handelt sich um ein in der öffentlichen Wahrnehmung emotional aufgeladenes Phänomen unter dem meist destruktive Taten an Gegenständen zusammengefasst werden. Für Außenstehende ergeben die Taten häufig (zunächst) keinen Sinn.
==Etymologie==
==Etymologie==
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Schneider legt eine Definition vor,  welcher verschiedene Perspektiven auf den Begriff zusammenführt. Er bezeichnet Vandalismus als eine ''„vorsätzliche, normverletzende, zerstörerische, beschädigende und gegen Sachen gerichtete Handlung, die aus Sicht der Gesellschaft sinn- und zwecklos, nihilistisch und irrational erscheint, für den Täter aber durchaus Sinn ergeben kann.“'' (2001, S. 14).
Schneider legt eine Definition vor,  welcher verschiedene Perspektiven auf den Begriff zusammenführt. Er bezeichnet Vandalismus als eine ''„vorsätzliche, normverletzende, zerstörerische, beschädigende und gegen Sachen gerichtete Handlung, die aus Sicht der Gesellschaft sinn- und zwecklos, nihilistisch und irrational erscheint, für den Täter aber durchaus Sinn ergeben kann.“'' (2001, S. 14).
==Grundsätzliches zum Begriff Vandalismus==
==Grundsätzliches zum Begriff Vandalismus==
Vandalismus ist zu begreifen als ein komplexes Phänomen, dem man im Alttag unausweichlich ausgesetzt (vgl. Kube; Schuster 1983, S. 4) ist. Es handelt sich dabei um eine „vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung“ (ebd., S.4). Obwohl die meisten Delikte des Vandalismus der Sachbeschädigung zugeordnet werden, lässt dies nicht den Rückschluss zu, dass Vandalismus nur (absichtliche) Sachbeschädigung darstellt. Teilweise wird unter Vandalismus auch die unbeabsichtigte Zerstörung und Brandstiftung subsumiert (vgl. Klockhaus; Habermann-Morbey  1986, S. 3). In der Darstellung des Phänomens sind also hinsichtlich seiner strafrechtlichen Relevanz qualitative Unterschiede (vgl. Klockhaus; Habermann-Morbey 1988, S. 9) erkennbar. Die  Delikte des Vandalismus werden in Deutschland – anders als beispielsweise in den USA – strafrechtlich unter diesem Begriff nicht erfasst, eine eigene Statistik wird darüber also nicht erhoben (vgl. Kube; Schuster 1983, S. 6). Aber nicht alle Formen des Vandalismus sind als strafrechtlich relevant einzuordnen, häufig dann, wenn sie ein „Nebenprodukt spielerischen Tuns“ (ebd, S. 9) sind. Körperliche Gewalt gegen Menschen wird nicht mit dem Begriff des Vandalismus gefasst, lediglich in den Ausführungen von Von Hentig wird diese (und auch die Gewalt gegen Tiere) als Vandalismus beschrieben (vgl. Von Hentig 1967, S. 46ff.).
Vandalismus ist zu begreifen als ein komplexes Phänomen, dem man im Alttag unausweichlich ausgesetzt (vgl. Kube; Schuster 1983, S. 4) ist. Es handelt sich dabei um eine ''„vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung“'' (ebd., S.4). Obwohl die meisten Delikte des Vandalismus der Sachbeschädigung zugeordnet werden, lässt dies nicht den Rückschluss zu, dass Vandalismus nur (absichtliche) Sachbeschädigung darstellt. Teilweise wird unter Vandalismus auch die unbeabsichtigte Zerstörung und Brandstiftung subsumiert (vgl. Klockhaus; Habermann-Morbey  1986, S. 3). In der Darstellung des Phänomens sind also hinsichtlich seiner strafrechtlichen Relevanz qualitative Unterschiede (vgl. Klockhaus; Habermann-Morbey 1988, S. 9) erkennbar. Die  Delikte des Vandalismus werden in Deutschland – anders als beispielsweise in den USA – strafrechtlich unter diesem Begriff nicht erfasst, eine eigene Statistik wird darüber also nicht erhoben (vgl. Kube; Schuster 1983, S. 6). Aber nicht alle Formen des Vandalismus sind als strafrechtlich relevant einzuordnen, häufig dann, wenn sie ein ''„Nebenprodukt spielerischen Tuns“'' (ebd, S. 9) sind. Körperliche Gewalt gegen Menschen wird nicht mit dem Begriff des Vandalismus gefasst, lediglich in den Ausführungen von Von Hentig wird diese (und auch die Gewalt gegen Tiere) als Vandalismus beschrieben (vgl. Von Hentig 1967, S. 46ff.).
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