Unschuldsprojekt: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Unschuldsprojekt ("The Innocence Project") bezieht sich auf eine Reihe gemeinnütziger Rechtshilfe-Einrichtungen in den USA. Die bekannteste davon befindet sich an einer der renommiertesten amerikanischen Law Schools, der Benjamin N. Cardozo School of Law, Yeshiva University, New York City. Das dortige Unschuldsprojekt bietet seine Dienste unmittelbar solchen Verurteilten an, die Grund zu der Annahme geben, dass sie eventuell zu unrecht verurteilt wurden. Dabei spielt die Möglichkeit eines nachträglichen DNA-Abgleichs (DNA-Probe des Verurteilten/DNA-Probe vom Opfer, bzw. vom Tatort = "Kommissar DNA") immer wieder eine wichtige Rolle.[1]
Das 1992 von Barry Scheck und Peter Neufeld ins Leben gerufene Unschuldsprojekt ("The Innocence Project") ist eine us-amerikanische Einrichtung, die unschuldig Verurteilte juristisch unterstützt, aber auch Forschungsprojekte und andere Aktivitäten zu diesem Thema durchführt und seit seiner Gründung durch Barry Scheck und Peter Neufeld im Jahre 1992 schon 208 Verurteilten zur Freilassung (manchmal aus dem Todestrakt) sowie in vielen Fällen zu Entschädigungszahlungen verholfen hat. Dabei spielt die Möglichkeit eines nachträglichen DNA-Abgleichs (DNA-Probe des Verurteilten/DNA-Probe vom Opfer, bzw. vom Tatort = "Kommissar DNA") immer wieder eine wichtige Rolle.[1] Inzwischen gibt es ein ganzes Unschulds-Netzwerks ("Inocence Network") in den USA.[2]
 
Das Unschuldsprojekt wurde 1992 von Barry Scheck und Peter Neufeld ins Leben gerufen. Es arbeitet für Personen, die (möglicherweise) irgendwo in den USA unschuldig verurteilt wurden, initiiert aber auch  Forschungsprojekte und führt andere Arbeiten durch, die mit dem Thema fehlerhafter Strafurteile im Zusammenhang stehen. Das Unschuldsprojekt ist Mitglied des Unschulds-Netzwerks ("Inocence Network"),  eines Zusammenschlusses von mehreren solcher Organisationen aus verschiedenen Teilen der USA.[2]


Bis zum 1.10.2007 waren durch die Aktivitäten des Unschuldsprojekts 208 Verurteilte aufgrund nachträglicher DNA-Tests entlastet worden - in fast allen Fällen handelte es sich um schwere Sexualdelinquenz und jeder Vierte war wegen Mordes verurteilt worden.[3]
Bis zum 1.10.2007 waren durch die Aktivitäten des Unschuldsprojekts 208 Verurteilte aufgrund nachträglicher DNA-Tests entlastet worden - in fast allen Fällen handelte es sich um schwere Sexualdelinquenz und jeder Vierte war wegen Mordes verurteilt worden.[3]
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