Ungewöhnliche Strafen
Ungewöhnliche Strafen sind seltene, seltsame oder merkwürdige, manchmal auch besonders listige oder grausame hoheitliche Sanktionen.
Geschichte
- Buchfressen: zwei Seiten seines eigenen Buches ("Itinerarium Germaniae Politicum") musste der Staatsrechtler Philipp Andreas Oldenburger (* um 1610 - gest. 1678) aufessen, weil er darin über einen deutschen Fürsten zu indiskrete Auskunft erteilt hatte (Platthaus 2008).
Quellen
- Platthaus, Andreas (2008) Bei Strafe des Buchfresssens. FAZ 23.04.08: 39.