Ungewöhnliche Strafen sind seltene, seltsame oder merkwürdige, manchmal auch besonders listige oder grausame hoheitliche Sanktionen.


Geschichte

  • Buchfressen: zwei Seiten seines eigenen Buches ("Itinerarium Germaniae Politicum") musste der Staatsrechtler Philipp Andreas Oldenburger (* um 1610 - gest. 1678) aufessen, weil er darin über einen deutschen Fürsten zu indiskrete Auskunft erteilt hatte (Platthaus 2008).

Quellen

  • Platthaus, Andreas (2008) Bei Strafe des Buchfresssens. FAZ 23.04.08: 39.