Ungewöhnliche Strafen

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Ungewöhnliche Strafen sind seltene, seltsame oder merkwürdige, manchmal auch besonders listige oder grausame hoheitliche Sanktionen haben eine lange Geschichte.

  • Buchfressen: zwei Seiten seines eigenen Buches ("Itinerarium Germaniae Politicum") musste der Staatsrechtler Philipp Andreas Oldenburger (gest. 1678) aufessen, weil er darin über einen deutschen Fürsten zu indiskrete Auskunft erteilt hatte (Platthaus 2008).


Quellen

  • Platthaus, Andreas (2008) Bei Strafe des Buchfresssens. FAZ 23.04.08: 39.