Terrorliste: Unterschied zwischen den Versionen

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* die generelle Lückenhaftigkeit des Rechtsschutzes bei Fragen, die zu diesem Themenkomplex gehören.  
* die generelle Lückenhaftigkeit des Rechtsschutzes bei Fragen, die zu diesem Themenkomplex gehören.  


Vorsätzliche Verstöße gegen die Sanktionsvorschriften von Terrorlisten werden in Deutschland nach dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, in besonders schweren Fällen nicht unter zwei Jahren. Der Versuch ist strafbar. Bei fahrlässigem Handeln kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Die Verletzung von Mitteilungspflichten u.ä. wird nach § 70 AWV grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Folgen für die Betroffenen: "Wer einmal auf der Liste steht, hat kaum mehr eine Chance auf ein normales Leben. Er ist quasi vogelfrei, wird politisch geächtet, wirtschaftlich ruiniert und sozial isoliert. Das gesamte Vermögen wird eingefroren, alle Konten und Kreditkarten werden gesperrt, Barmittel beschlagnahmArbeits- und Geschäftsverträge faktisch aufhoben; weder Arbeitsentgelt noch staatliche Sozialleistungen dürfen noch ausbezahlt werden; hinzu kommen Passentzug und Ausreisesperre sowie Überwachungs- und Fahndungsmaßnahmen. Mit Verweis auf die Terrorliste werden Wohnungsdurchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Festnahmen begründet. Zu den Fernwirkungen zählen die Verweigerung von Einbürgerungen und Asylanerkennungen sowie der Widerruf des Asylstatus von Mitgliedern oder Anhängern gelisteter Gruppen" (Gössner 2009).


Für die Betroffenen ist die Aufnahme auf eine Terrorliste existenzbedrohend. Rolf Gössner (2009) schreibt dazu: "Wer einmal auf der Liste steht, hat kaum mehr eine Chance auf ein normales Leben. Er ist quasi vogelfrei, wird politisch geächtet, wirtschaftlich ruiniert und sozial isoliert. Das gesamte Vermögen wird eingefroren, alle Konten und Kreditkarten werden gesperrt, Barmittel beschlagnahmArbeits- und Geschäftsverträge faktisch aufhoben; weder Arbeitsentgelt noch staatliche Sozialleistungen dürfen noch ausbezahlt werden; hinzu kommen Passentzug und Ausreisesperre sowie Überwachungs- und Fahndungsmaßnahmen. Mit Verweis auf die Terrorliste werden Wohnungsdurchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Festnahmen begründet. Zu den Fernwirkungen zählen die Verweigerung von Einbürgerungen und Asylanerkennungen sowie der Widerruf des Asylstatus von Mitgliedern oder Anhängern gelisteter Gruppen."
Strafen bei Verletzung der Sanktionsvorschriften: Vorsätzliche Verstöße gegen die Sanktionsvorschriften von Terrorlisten werden in Deutschland nach dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, in besonders schweren Fällen nicht unter zwei Jahren. Der Versuch ist strafbar. Bei fahrlässigem Handeln kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Die Verletzung von Mitteilungspflichten u.ä. wird nach § 70 AWV grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit geahndet.


Die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Aufnahme oder Verbleib auf einer Terrorliste, gegen die Liste selbst oder gegen deren Rechtsgrundlagen sind unterschiedlich, gelten jedoch insgesamt als wenig entwickelt und entsprechen nach weitverbreiteter Ansicht trotz einiger Fortschritte, die seit etwa 2004 erzielt wurden, bislang noch kaum rechtsstaatlichen Anforderungen.
== Zeugnisverweigerungsrecht ==
 
siehe : [[Verweigerungsrechte im Strafverfahren]]


== Literatur ==
== Literatur ==
*Bartmann, Julia (2011) Terrorlisten. Ebenenübergreifende Sanktionsregime zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Stuttgart: Richard Boorberg Verlag
*Hohmann, Harald; Puschke, Marcus (2007) Basiswissen Sanktionslisten. Hintergrund und Praxis der Integration von Sanktionslisten in Ihre Geschäftsprozesse. Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft.
*Hohmann, Harald; Puschke, Marcus (2007) Basiswissen Sanktionslisten. Hintergrund und Praxis der Integration von Sanktionslisten in Ihre Geschäftsprozesse. Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft.
*Pergande, Frank (2009) Die Tücken der Terrorlisten. Deutsche Unternehmen im Visier der Fahnder. FAZ 24.02.09: 3.  
*Pergande, Frank (2009) Die Tücken der Terrorlisten. Deutsche Unternehmen im Visier der Fahnder. FAZ 24.02.09: 3.  
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*BAFA = Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle  (2009) Außenwirtschaftsverkehr mit "Embargo-Ländern". Merkblatt Stand 15.09.09. Eschborn. http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_embargo.pdf (04.11.09).   
*BAFA = Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle  (2009) Außenwirtschaftsverkehr mit "Embargo-Ländern". Merkblatt Stand 15.09.09. Eschborn. http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_embargo.pdf (04.11.09).   
*Berner, Andrea (2008) Personen auf UN- und EU-Terrorlisten. Gefährliche Geschäftspartner. W&S 4/2008: 13, auch unter: http://www.sicherheit.info/SI/cms.nsf/si.ArticlesByDocID/1101078?Open
*Berner, Andrea (2008) Personen auf UN- und EU-Terrorlisten. Gefährliche Geschäftspartner. W&S 4/2008: 13, auch unter: http://www.sicherheit.info/SI/cms.nsf/si.ArticlesByDocID/1101078?Open
*[http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2012/14_BFHAbgleichTerrorlisten.html Bundesfinanzhof billigt Beschäftigtenscreenings]
*Macke, Julia (2008) Die Terrorlisten der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. http://www.strafverteidigervereinigungen.org/Strafverteidigertage/Ergebnisse/32_Macke_AG1.pdf
*Macke, Julia (2008) Die Terrorlisten der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. http://www.strafverteidigervereinigungen.org/Strafverteidigertage/Ergebnisse/32_Macke_AG1.pdf
*Müller, Reinhard (2008) Gericht verlangt Rechtsschutz bei Kontoeinfrierungen. FAZ-Net: http://www.faz.net/s/RubF359F74E867B46C1A180E8E1E1197DEE/Doc~E2AF5829C38084F5392A405423B5BAC74~ATpl~Ecommon~Scontent.html
*Müller, Reinhard (2008) Gericht verlangt Rechtsschutz bei Kontoeinfrierungen. FAZ-Net: http://www.faz.net/s/RubF359F74E867B46C1A180E8E1E1197DEE/Doc~E2AF5829C38084F5392A405423B5BAC74~ATpl~Ecommon~Scontent.html
*Nowak, Peter (2002) Die Terror-Liste der EU. http://www.heise.de/tp/r4/artikel/12/12790/1.html
*Nowak, Peter (2002) Die Terror-Liste der EU. http://www.heise.de/tp/r4/artikel/12/12790/1.html
*[http://www.heise.de/tp/artikel/32/32899/1.html Nowak, Peter (2010) EU-Terrorlisten teilweise rechtswidrig]
*Seelsorger wendet mit Zeugenaussage in Terrorprozess Beugehaft ab. http://www.123recht.net/article.asp?a=20626&ccheck=1 (26.10.09).
*Seelsorger wendet mit Zeugenaussage in Terrorprozess Beugehaft ab. http://www.123recht.net/article.asp?a=20626&ccheck=1 (26.10.09).
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