Terrorist: Unterschied zwischen den Versionen
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"Wer Attentate in einem kriegerischen Umfeld unternimmt, die keine Zivilisten treffen, ist kein Terrorist. | |||
Nach Überzeugung eines Mailänder Untersuchungsgerichts erfüllt die Anwerbung von Freiwilligen für den Aufenthalt in paramilitärischen Ausbildungslagern ("Terror-Camps") nicht den Tatbestand der Werbung für oder Beförderung des Terrorismus. Es handele sich bei den bewaffneten Aktionen nicht um Terrorismus, sondern um eine zu respektierende Guerilla. Begründung: "Wer Attentate in einem kriegerischen Umfeld unternimmt, die keine Zivilisten treffen, ist kein Terrorist" (FAZ, 26.01.2005) - über das zweitinstanzliche Urteil, das auch angesichts der Proteste zahlreicher italienischer Politiker (Außenminister Fini äußerte 'Ärger und Unverständnis') anders ausgefallen sein könnte, liegen keine Informationen vor. |