Terrorist: Unterschied zwischen den Versionen

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"Wer Attentate in einem kriegerischen Umfeld unternimmt, die keine Zivilisten treffen, ist kein Terrorist."
 
Nach Überzeugung eines Mailänder Untersuchungsgerichts erfüllt die Anwerbung von Freiwilligen für den Aufenthalt in paramilitärischen Ausbildungslagern ("Terror-Camps") nicht den Tatbestand der Werbung für oder Beförderung des Terrorismus. Es handele sich bei den bewaffneten Aktionen nicht um Terrorismus, sondern um eine zu respektierende Guerilla. Begründung: "Wer Attentate in einem kriegerischen Umfeld unternimmt, die keine Zivilisten treffen, ist kein Terrorist" (FAZ, 26.01.2005) - über das zweitinstanzliche Urteil, das auch angesichts der Proteste zahlreicher italienischer Politiker (Außenminister Fini äußerte 'Ärger und Unverständnis') anders ausgefallen sein könnte, liegen keine Informationen vor.
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