Täter-Opfer-Ausgleich: Unterschied zwischen den Versionen
Täter-Opfer-Ausgleich (Quelltext anzeigen)
Version vom 6. April 2006, 07:43 Uhr
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== TOA als Diversion im JGG == | === TOA als Diversion im JGG === | ||
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Der Richter hat gemäß § 47 Abs.1 Ziffer 2 auch nach der Anklageerhebung noch die Möglichkeit, das Verfahren im Rahmen der Diversion einzustellen. Die Bedingungen gelten analog zu denen des § 45 JGG. | Der Richter hat gemäß § 47 Abs.1 Ziffer 2 auch nach der Anklageerhebung noch die Möglichkeit, das Verfahren im Rahmen der Diversion einzustellen. Die Bedingungen gelten analog zu denen des § 45 JGG. | ||
== TOA als Weisung im JGG == | == TOA als Weisung im JGG == |