Suchtkranke im Maßregelvollzug: Unterschied zwischen den Versionen

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== Maßregelvollzug ==
== Maßregelvollzug ==
Die Unterbringung in einer Maßregelvollzugseinrichtung dient zur Besserung und Sicherung von Menschen, die im Rahmen einer psychischen Erkrankung oder Suchtmittelabhängigkeit eine rechtswidrige Tat begangen haben. Der Maßregelvollzug wird in spezialisierten Kliniken durchgeführt und wird in den Ländergesetzen geregelt. Wenn dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen hat, erfolgt eine einstweilige Unterbringung in einer Maßregelvollzugseinrichtung gemäß § 126a StPO - analog einer Untersuchungshaft im [[Strafvollzug]]. Aufgrund des Behandlungsauftrages des Maßregelvollzugs werden Menschen in Maßregelvollzugseinrichtungen nicht als Gefangene, sondern als Patienten mit entsprechenden Rechten eingestuft. Die Eingangsmerkmale für § 20 StGB sind: ''Krankhafte seelische Störung'' (Schizophrenie, Psychosen), ''tiefgreifende Bewusstseinsstörung'' (dissoziative Störungen), ''Schwachsinn'' (Oligophrenien) oder ''schwere seelische Abartigkeit'' (Sucht, sexuelle Deviation, Persönlichkeitsstörungen, Neurose, Psychogene Reaktionen). Bei den kursiv gesetzten Begriffen handelt es sich um juristische Begriffe. Die psychiatrischen Krankheitsbegriffe sind in Klammern gesetzt.  
Aufgrund des Behandlungsauftrages des Maßregelvollzugs werden Menschen in Maßregelvollzugseinrichtungen nicht als Gefangene, sondern als Patienten mit entsprechenden Rechten eingestuft.


Das Äquivalent zur Untersuchungshaft ist in diesem Bereich die einstweilige Unterbringungen in einer Maßregelvollzugseinrichtung gemäß § 126a StPO. Voraussetzung sind neben den normalen Haftgründen dringende Gründe für die Annahme, dass jemand seine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen hat.
Die Eingangsmerkmale für § 20 StGB sind: ''Krankhafte seelische Störung'' (Schizophrenie, Psychosen), ''tiefgreifende Bewusstseinsstörung'' (dissoziative Störungen), ''Schwachsinn'' (Oligophrenien) oder ''schwere seelische Abartigkeit'' (Sucht, sexuelle Deviation, Persönlichkeitsstörungen, Neurose, Psychogene Reaktionen). Bei den kursiv gesetzten Begriffen handelt es sich um juristische Begriffe. Die psychiatrischen Krankheitsbegriffe sind in Klammern gesetzt.


=== Freiheitsentziehende Maßregeln in der Entziehungsanstalt ===
=== Freiheitsentziehende Maßregeln in der Entziehungsanstalt ===
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=== Unterbringungsdelikte ===  
=== Unterbringungsdelikte ===  
Bei den Unterbringungsdelikten fallen Suchtkranke mit einer Alkoholabhängigkeit häufig mit Gewaltdelikten auf, Suchtkranke mit einer [[Drogenabhängigkeit]] vermehrt mit Raub und Eigentumsdelikten (Kemper 2008: 20). Zu den wichtigsten harten Drogen zählen in der Polizeilichen Kriminalstatistik Heroin, Kokain, Amphetamin/ Methampetamin und LSD. "Seit 1981 werden die Fälle nach wichtigen Drogenarten gesondert ausgewiesen... Den größten Anteil, allerdings bei rückläufigen Fallzahlen, weisen die registrierten Cannabisfälle (148.667) auf. Eine geringe Zunahme ist bei den Fällen von Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivate (einschl. Ecxtasy) (31.503) zu verzeichnen. Eine Abnahme ist bei den Heroin- (30.349) und Kokain-Fällen (20.127) festzustellen" (PKS Berichtsjahr 2006). Die Anzahl der Unterbringungen nach § 64 StGB ist seit 1970 kontinuierlich gestiegen (Statistisches Bundesamt 2009).
Bei den Unterbringungsdelikten fallen Suchtkranke mit einer Alkoholabhängigkeit häufig mit Gewaltdelikten auf, Suchtkranke mit einer [[Drogenabhängigkeit]] vermehrt mit Raub und Eigentumsdelikten (Kemper 2008: 20). Zu den wichtigsten harten Drogen zählen in der Polizeilichen Kriminalstatistik Heroin, Kokain, Amphetamin/ Methampetamin und LSD. "Seit 1981 werden die Fälle nach wichtigen Drogenarten gesondert ausgewiesen... Den größten Anteil, allerdings bei rückläufigen Fallzahlen, weisen die registrierten Cannabisfälle (148.667) auf. Eine geringe Zunahme ist bei den Fällen von Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivate (einschl. Ecxtasy) (31.503) zu verzeichnen. Eine Abnahme ist bei den Heroin- (30.349) und Kokain-Fällen (20.127) festzustellen" (PKS Berichtsjahr 2006). Die Anzahl der Unterbringungen nach § 64 StGB ist seit 1970 kontinuierlich gestiegen (Statistisches Bundesamt 2009).
 


== Zur Kriminalprognose ==
== Zur Kriminalprognose ==
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