Subjektives Sicherheitsgefühl: Unterschied zwischen den Versionen

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Christian Holst versteht unter der subjektiven Sicherheit eine „''Resultante aus einer vertrauensfähigen Persönlichkeitsstruktur und einem bestimmten Ausmaß an Vertrauen in die sicherheitsgarantierenden Institutionen oder Organisationen''“. (Holst 1998: S. 51)
Christian Holst versteht unter der subjektiven Sicherheit eine „''Resultante aus einer vertrauensfähigen Persönlichkeitsstruktur und einem bestimmten Ausmaß an Vertrauen in die sicherheitsgarantierenden Institutionen oder Organisationen''“. (Holst 1998: S. 51)


Die erste Komponente dieser Definition bildet die vertrauensfähige Persönlichkeitsstruktur, welche nach Holst die erfolgreich verlaufende Herausbildung einer Identität voraussetzt. Dies würde sich in einem „bewusstseinsfähigen Orientierungs- und Koordinationssystem“ widerspiegeln, welches dem Individuum ermöglicht, sich in unbekannten Situationen und Umwelten zurechtzufinden sowie entscheidungs- und handlungsfähig zu bleiben. Weiterhin beinhaltet dieses System die Herausbildung einer individuellen Werte- und Zielordnung. (vgl. Holst 1998: S. 45 f.) Das zweite Segment der o.g. Definition lässt sich wiederum in zwei Teilbereiche untergliedern. Zum einen ist ein vertrauensvolles Verhältnis in sicherheitsgarantierende Institutionen und zum anderen in Organisationen aufgeführt. Unter Institutionen versteht Holst beispielhaft die Ehe und Familie, welchen der Mensch Vertrauen entgegenbringt. Diese Einrichtungen ermöglichen keine absolute Handlungsfreiheit, sondern beschränken das Individuum durch u.a. Erwartungen und festgelegten Verhaltensweisen. Hieraus ergeben sich jedoch neben einer Erhöhung der Reaktionsgeschwindigkeit auf gewisse Situationen durch ein beschränkteres Verhaltensrepertoire auch eine gewisse Vorhersehbarkeit des Verhaltens vom Handlungsgegenüber für jedes Individuum. Diese Verhaltensalternativen und Vorhersehbarkeiten versetzen den Menschen in ein Gefühl „sicher“ zu handeln. Der zweite Teilbereich spiegelt das Vertrauensverhältnis zwischen den Menschen und Organisationen mit Sicherheitsauftrag (z.B. Feuerwehr, Polizei, Versicherungen, Bundeswehr oder Bundesagentur für Arbeit, etc.) wider. Diese Einrichtungen unterliegen keiner ständigen Inanspruchnahme durch jedes Individuum, sondern werden ausschließlich im Notfall genutzt. Bis zum Eintreffen einer solchen Situation muss der Mensch darauf Vertrauen, dass die Organisationen ständig einsatzbereit sind sowie im Ereignisfall die notwendigen notfallverhindernden oder schadensreduzierenden Maßnahmen treffen. Hieraus ergibt sich ein ständiger Vertrauensvorschuss für die entsprechenden Einrichtungen, welcher wiederum stark an das „bewusstseinsfähige Orientierungs- und Koordinationssystem“ gebunden ist. Folglich stellt sich nach Holst ein Zustand subjektiver Sicherheit beim Zusammenspiel von internen und externen individuellen Faktoren ein. (vgl. Holst 1998: S. 46 ff.)
Die erste Komponente dieser Definition bildet die vertrauensfähige Persönlichkeitsstruktur, welche nach Holst die erfolgreich verlaufende Herausbildung einer Identität voraussetzt. Dies würde sich in einem „bewusstseinsfähigen Orientierungs- und Koordinationssystem“ widerspiegeln, welches dem Individuum ermöglicht, sich in unbekannten Situationen und Umwelten zurechtzufinden sowie entscheidungs- und handlungsfähig zu bleiben. Weiterhin beinhaltet dieses System die Herausbildung einer individuellen Werte- und Zielordnung. (vgl. Holst 1998: S. 45 f.) Das zweite Segment der o.g. Definition lässt sich wiederum in zwei Teilbereiche untergliedern. Zum einen ist ein vertrauensvolles Verhältnis in sicherheitsgarantierende Institutionen und zum anderen in Organisationen aufgeführt. Unter Institutionen versteht Holst beispielhaft die Ehe und Familie, welchen der Mensch Vertrauen entgegenbringt. Diese Einrichtungen ermöglichen keine absolute Handlungsfreiheit, sondern beschränken das Individuum durch u.a. Erwartungen und festgelegten Verhaltensweisen. Hieraus ergeben sich jedoch neben einer Erhöhung der Reaktionsgeschwindigkeit auf gewisse Situationen durch ein beschränkteres Verhaltensrepertoire auch eine gewisse Vorhersehbarkeit des Verhaltens vom Handlungsgegenüber für jedes Individuum. Diese Verhaltensalternativen und Vorhersehbarkeiten versetzen den Menschen in ein Gefühl „sicher“ zu handeln. Der zweite Teilbereich spiegelt das Vertrauensverhältnis zwischen den Menschen und Organisationen mit Sicherheitsauftrag (z.B. Feuerwehr, Polizei, Versicherungen, Bundeswehr oder Bundesagentur für Arbeit, etc.) wieder. Diese Einrichtungen unterliegen keiner ständigen Inanspruchnahme durch jedes Individuum, sondern werden ausschließlich im Notfall genutzt. Bis zum Eintreffen einer solchen Situation muss der Mensch darauf Vertrauen, dass die Organisationen ständig einsatzbereit sind sowie im Ereignisfall die notwendigen notfallverhindernden oder schadensreduzierenden Maßnahmen treffen. Hieraus ergibt sich ein ständiger Vertrauensvorschuss für die entsprechenden Einrichtungen, welcher wiederum stark an das „bewusstseinsfähige Orientierungs- und Koordinationssystem“ gebunden ist. Folglich stellt sich nach Holst ein Zustand subjektiver Sicherheit beim Zusammenspiel von internen und externen individuellen Faktoren ein. (vgl. Holst 1998: S. 46 ff.)




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