Subjektives Sicherheitsgefühl: Unterschied zwischen den Versionen

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auch subjektive Sicherheit, ist die persönliche Beurteilung der individuellen Sicherheits- und Gefährdungslage. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Sicherheitsbegriff erfolgt schwerpunktmäßig seit den 1990er Jahren und ist auf die Grundideen von Immanuel Kant zurückzuführen. (Daase 2010: S. 10) Dieses Empfinden wird durch interne und externe Faktoren konstituiert, woran viele sozialpolitische Maßnahmen anknüpfen.
auch subjektive Sicherheit, ist die persönliche Beurteilung der individuellen Sicherheits- und Gefährdungslage. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Sicherheitsbegriff erfolgt schwerpunktmäßig seit den 1990er Jahren und ist auf die Grundideen von Immanuel Kant zurückzuführen. (Daase 2010: S. 10) Dieses Empfinden wird durch interne und externe Faktoren konstituiert, woran viele sozialpolitische Maßnahmen anknüpfen.


<tt>==Definitionen von subjektiver Sicherheit==
==Definitionen von subjektiver Sicherheit==
 
===sozialwissenschaftliche Betrachtungsweise===
 
Christian Holst versteht unter der subjektiven Sicherheit eine „Resultante aus einer vertrauensfähigen Persönlichkeitsstruktur und einem bestimmten Ausmaß an Vertrauen in die sicherheitsgarantierenden Institutionen oder Organisationen“. (Holst 1998: S. 51)
Die erste Komponente dieser Definition bildet die vertrauensfähige Persönlichkeitsstruktur, welche nach Holst die erfolgreich verlaufende Herausbildung einer Identität voraussetzt. Dies würde sich in einem „bewusstseinsfähigen Orientierungs- und Koordinationssystem“ widerspiegeln, welches dem Individuum ermöglicht, sich in unbekannten Situationen und Umwelten zurechtzufinden sowie entscheidungs- und handlungsfähig zu bleiben. Weiterhin beinhaltet dieses System die Herausbildung einer individuellen Werte- und Zielordnung. (vgl. Holst 1998: S. 45 f.)
Das zweite Segment der o.g. Definition lässt sich wiederum in zwei Teilbereiche untergliedern. Zum einen ist ein vertrauensvolles Verhältnis in sicherheitsgarantierende Institutionen und zum anderen in Organisationen aufgeführt. Unter Institutionen versteht Holst beispielhaft die Ehe und Familie, welchen der Mensch Vertrauen entgegenbringt. Diese Einrichtungen ermöglichen keine absolute Handlungsfreiheit, sondern beschränken das Individuum durch u.a. Erwartungen und festgelegten Verhaltensweisen. Hieraus ergeben sich jedoch neben einer Erhöhung der Reaktionsgeschwindigkeit auf gewisse Situationen durch ein beschränkteres Verhaltensrepertoire auch eine gewisse Vorhersehbarkeit des Verhaltens vom Handlungsgegenüber für jedes Individuum. Diese Verhaltensalternativen und Vorhersehbarkeiten versetzen den Menschen in ein Gefühl „sicher“ zu handeln. Der zweite Teilbereich spiegelt das Vertrauensverhältnis zwischen den Menschen und Organisationen mit Sicherheitsauftrag (z.B. Feuerwehr, Polizei, Versicherungen, Bundeswehr oder Bundesagentur für Arbeit, etc.) wider. Diese Einrichtungen unterliegen keiner ständigen Inanspruchnahme durch jedes Individuum, sondern werden ausschließlich im Notfall genutzt. Bis zum Eintreffen einer solchen Situation muss der Mensch darauf Vertrauen, dass die Organisationen ständig einsatzbereit sind sowie im Ereignisfall die notwendigen notfallverhindernden oder schadensreduzierenden Maßnahmen treffen. Hieraus ergibt sich ein ständiger Vertrauensvorschuss für die entsprechenden Einrichtungen, welcher wiederum stark an das „bewusstseinsfähige Orientierungs- und Koordinationssystem“ gebunden ist. Folglich stellt sich nach Holst ein Zustand subjektiver Sicherheit beim Zusammenspiel von internen und externen individuellen Faktoren ein. (vgl. Holst 1998: S. 46 ff.)
Eine weitere Alternative den Begriff zu definieren wählt Hans Braun. Er bezeichnet das subjektive Sicherheitsgefühl als „die Einschätzung und Bewertung des situationalen Sicherheits-Unsicherheitsverhältnisses durch den Handelnden.“ (Braun 1978: S. 19)
Hierunter ist eine situationsabhängige, individuelle Beurteilung des Verhältnisses zwischen Sicherheits- und Unsicherheitsfaktoren zu verstehen. Der Handelnde nutzt für sein Urteil vergangene Erlebnisse, persönliche Präferenzen sowie in die Zukunft gerichtete Wünsche, Hoffnungen und Erwartungen. (Braun 1978: S. 19) Hieraus ergeben sich Abweichungen zwischen objektiver und subjektiver Sicherheit. Die objektive Sicherheit ist nach dem Soziologen wiederum als die „Randbedingung der Handlungssituation [...], die der Handelnde mitbringt, etwa Ausrüstung oder bestimmte Fertigkeiten“ zu interpretieren. (Braun 1978 S. 19)
Zur beispielhaften Erläuterung dieser Begriffspaare nutzt Braun die Verkehrssicherheits-forschung. Die objektive Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer kann durch bauliche (z.B. Ausbau der Verkehrswege, Beseitigung von Verkehrshindernissen, etc.) oder aber schulische Maßnahmen (z.B. Verbesserung der Fahrerausbildung, Unterrichtung in bestimmte Fahrtechniken, etc.) erhöht werden. In der Folge würden die Verkehrsteilnehmer die bisher als gefährlich eingeschätzten und hierdurch vermiedenen Situationen jedoch provozieren sowie als realisierbar bewerten. Die Sicherheitsfaktoren dieser situationalen Verhältnisse überwiegen gegenüber den Unsicherheitsfaktoren, weshalb die hieraus resultierende Erhöhung der subjektiven Sicherheit gleichzeitig zu einer Reduzierung der objektiven Sicherheit führt und eine mögliche Verringerung der Unfallopfer eher unwahrscheinlich ist.
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