Strafvollzug in freier Form: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Strafvollzug in freier Form unterscheidet sich entscheidend von den genannten Formen.  
Der Strafvollzug in freier Form unterscheidet sich entscheidend von den genannten Formen.  


'''Zustimmungspflicht für den offenen Vollzug'''
'''Zustimmungspflicht für den offenen Vollzug:'''


Gefangene sollen mit ihrer Zustimmung im offenen Vollzuges untergebracht werden, diese Regelung bezieht ausschließlich Erwachsene ein. Im Jugendstrafvollzugsgesetz ist die Zustimmungspflicht nicht gegeben. Bestimmte Voraussetzungen müssen für den offenen Vollzug erfüllt werden. Hier ist relevantes Kriterium, dass nicht zu befürchten ist, dass der Betroffene sich nicht der Freiheitsstrafe durch Flucht entzieht oder im offenen Vollzug weitere Straftaten begeht. Diese Kriterien sind identisch mit denen der Vollzugslockerungen oder dem Hafturlaub. Die Zustimmung zur Unterbringung im offenen Vollzug wurde von Betroffenen bislang beispielsweise aus Gründen der Entfernung zum Wohnort oder aufgrund des Mangels an Einzelhafträumen abgelehnt.(vgl.:http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/index.php/Offener_Vollzug)
Gefangene sollen mit ihrer Zustimmung im offenen Vollzuges untergebracht werden, diese Regelung bezieht ausschließlich Erwachsene ein. Im Jugendstrafvollzugsgesetz ist die Zustimmungspflicht nicht gegeben. Bestimmte Voraussetzungen müssen für den offenen Vollzug erfüllt werden. Hier ist relevantes Kriterium, dass nicht zu befürchten ist, dass der Betroffene sich nicht der Freiheitsstrafe durch Flucht entzieht oder im offenen Vollzug weitere Straftaten begeht. Diese Kriterien sind identisch mit denen der Vollzugslockerungen oder dem Hafturlaub. Die Zustimmung zur Unterbringung im offenen Vollzug wurde von Betroffenen bislang beispielsweise aus Gründen der Entfernung zum Wohnort oder aufgrund des Mangels an Einzelhafträumen abgelehnt.(vgl.:http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/index.php/Offener_Vollzug)
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