Strafvollzug in freier Form

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Neben dem normalerweise im staatlichen Gefaengnis durchgefuehrten Vollzug der Freiheitsstrafe gibt es auch den Strafvollzug in freier Form, der von nichtstaatlichen Traegern - haeufig von Kirchen - durchgefuehrt wird und anders gestaltet ist als der traditionelle Gefaengnisvollzug: es gibt viele Maßnahmen ohne Mauern oder Gitter, geringe Kontrollen, reale Resozialisierungs- und Rehabilitationsmöglichkeiten. "Behandlung" dominiert gegenüber der "Bestrafung" oder "Verwahrung".

Ziele des Strafvollzugs in freier Form sind meistens neben dem primaeren Ziel der Befähigung zu einem straffreien Leben in Freiheit:

  • Realitätsnahe Resozialisation
  • intensives Sozialtraining
  • Übernahme allgemein anerkannter Wertvorstellungen
  • Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • demokratische Alltagsbewältigung
  • mehr Selbständigkeit und moralische Verantwortung
  • Soziale Trainingskurse
  • Konfliktfreies Zusammenleben
  • Sinnvolle Freizeitbeschäftigung
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Regelmäßige Arbeit
  • Einhaltung von Regeln und Richtlinien
  • Sauberkeit

Die besseren Ergebnisse des Strafvollzugs in freier Form sind ein starkes Argument fuer diese Innovation. Andererseits wird auch auf Risiken einer religioesen Ueberlagerung staatlicher Aufgaben und auf die Moeglichkeit oekonomischer Interessenkonflikte hingewiesen.

International

Strafvollzug in freier Form wird zum Beispiel von der Vereinigung Prison Fellowship International (PFI) gefoerdert. Als Vorbild gilt weithin die Einrichtung in Itaúna in Brasilien.

Deutschland

In Deutschland gibt es das Seehaus Leonberg und das Projekt Chance bei Konstanz. Die Träger sind: Projekt Chance e.V. mit dem Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. als Dienstleister und der Prisma e. V..


Rechtsgrundlagen

Ursprünglich fand sich ein Hinweis auf freie Formen des Vollzuges im Jugendgerichtsgesetz von 1953 (§ 93a Abs. 2 JGG). Danach sollten suchtkranke Jugendliche grundsätzlich in eine Einrichtung kommen, die für die Behandlung erforderlichen besonderen therapeutischen Mittel und sozialen Hilfen verfügte. Im Interesse des Behandlungziels konnte der Vollzug gelockert werden und weitgehend in „freien Formen“ durchgeführt werden. Dieser zuletzt genannte Teil der Regelung wurde später zum Vollzugsziel in § 91 Abs 3 JGG aufgenommen. Danach kann das durch das Jugendgerichtgesetz angestrebte Ziel, Jugendliche zu einem künftigen, rechtschaffenden und verantwortungsbewussten Lebenswandel zu erziehen, auch in freien Formen durchgeführt werden (§ 91 Abs. 3 JGG).

Diese Norm, die seit dem Jahr 1953 im Jugendgerichtsgesetz steht, wurde kaum in der jugendstrafrechtlichen Literatur beachtet und praktisch erst Anfang 2002 umgesetzt. Soweit ersichtlich, hat bislang lediglich Rössner (1993) versucht, der Norm Kontur zu verleihen. Er hat verschiedene Modelle zur Organisation eines Jugendstrafvollzuges in freien Formen skizziert. Ein Modell beinhaltet eine besondere Lockerungsweisung des Leiters der Jugendstrafanstalt an den Jugendlichen, sich in ein Heim der Jugendhilfe zu begeben und dort am Erziehungsprogramm teilzunehmen. Dieses ohne ein Jugendstrafvollzugsgesetz de lege lata mögliche Modell lässt die im Projekt Chance beabsichtigte Verlegung von Jugendlichen aus einer Jugendstrafanstalt in ein Jugendheim und die Beteiligung eines externen Trägers zu.

Am 01.01.2008 wurde der §91 Abs.3 JGG durch 16 Landesstrafvollzugsgesetze abgelöst. Mit dem Inkrafttreten seit dem 01.01.2008 sind die Bundesländer der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.05.2006 gefolgt (vgl.:www.bundesverfassungsgericht.de).

Projekt Chance

Das Jugendstrafvollzugsgesetzes Baden Württembergs sieht in § 27 Abs. 1 vor, dass junge Gefangene bei Eignung in einer Einrichtung des Jugendstrafvollzuges in freien Formen untergebracht werden können. Hierzu gestattet der Anstaltsleiter dem jungen Gefangenen, die Jugendstrafe in einer dazu zugelassenen Einrichtung der Jugendhilfe zu verbüßen. Das Projekt Chance gilt als ein Modellprojekt des Strafvollzuges in freier Form. Es ist das erste seiner Art in der Bundesrepublik das der Divergenz von Erziehung einerseits und Wegsperren in einer Jugend(straf)anstalt andererseits insofern begegnete, als dass der § 91 Abs. 3 JGG, in dem vorgeschlagen wird, das erklärte Erziehungsziel durch Auflockerung des Vollzuges zu erreichen und in geeigneten Fällen den Vollzug in weitgehend freien Formen durchzuführen, umgesetzt wurde. Durch das Projekt wurde zum ersten Mal Jugendstrafvollzug in freier Form angeboten und praktiziert.

Der Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Ulrich Goll beauftragte – aufgrund eines 1999 stattgefundenen Symposiums zur Jugendkriminalität und zum Jugendstrafrecht eine Fachabteilung mit der Konzeptionierung eines Modells für straffällige Jugendliche in freien Formen auf der Grundlage des § 91 Abs. 3 JGG. Ziel war es auch private Träger einzubinden um die berufliche Eingliederung und einen Wirklichkeitsbezug des Erzeihungsprogramms herzustellen. Im Juli 2001 wurde der Trägerverein "Projekt Chance" e.V. gegründet, dem der damalige Justizminister bis dato vorsitzt. Projektbetreiber ist seit Herbst 2003 das Christliche Jugenddorfwerk (CJD) in Creglingen.

Ein zweiter Projektbetreiber ist der im Oktober 2001 gegründete Verein Prisma – Initiative für Jugendhilfe und Kriminalprävention. Der Verein Prisma hat als Träger und Projektbetreiber im Rahmen des Projektes Chance vom Justizministerium die Zustimmung erhalten in Leonberg den Jugendhof Seehaus aufzubauen. Das Seehaus, gilt als Standort für das Modellprojekt als optimal geeignet, das die Entfernung zum nächsten Ballungsgebiet bzw. Stadt gut abgestimmt ist.

Durch ein gezieltes, auf ein bis zwei Jahre angelegtes, straff organisiertes Erziehungsprogramm sollen Straffällig gewordene Jugendliche in die Gesellschaft zurückgeführt werden und zwar außerhalb einer mitunter subkulturell geprägten Umgebung. Im "Projekt Chance" sollen die Grundzüge eines verantwortungsvollen Miteinanders gelernt werden. Wobei festgestellt wurde, dass 12-15 Monate knapp bemessen sind, um die Normakzeptanz und das Wertegefühl der Gefangenen nachhaltig zu verbessern. Das 2003 initiierte „Projekt Chance“ ist eine Form des Strafvollzugs für junge Strafgefangene jenseits von Gefängnismauern, die bis heute (2008) bundesweit einmalig ist. Die erste Einrichtung startete im Kloster Frauental in Creglingen mit 15 Haftplätzen unter der Leitung des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschland e.V. (CJD). Es folgte kurz darauf die zweite Einrichtung mit weiteren 15 Plätzen im Jugendhof Seehaus in Leonberg unter Leitung von Prisma e.V.. Ein dritter Standort ist im Gespräch.


Ziele

Das Ziel von Chance e.V. ist, jungen Strafgefangenen im Alter von 14-18 Jahren, die zu einer Jugendstrafe verurteilt wurden, eine Chance zur Wiedereingliederung in Staat und Gesellschaft zu geben. Die dahinter stehende Idee ist, dass diejenigen, die gesellschaftlich wieder „Fuß fassen“, weniger anfällig für neue Straftaten sind. Das „Projekt Chance“ will durch ein Training des Sozialverhaltens zum Einstieg in die Berufswelt helfen. Auch die Schadenswiedergutmachung und ein Ausgleich zwischen Täter und Opfer sind feste Bestandteile des auf Erziehen und gegenseitiges Vertrauen ausgerichteten Programms.

Jugendstrafvollzug in freien Formen dient dem Schutz junger Gefangener vor subkulturellen Einflüssen, der Aufarbeitung von Entwicklungsstörungen, dem Training sozialer Kompetenzen, der Übernahme von Verantwortung, der Berufsorientierung und der Integration in die Gesellschaft. Bei der Konzeption ist man davon ausgegangen, dass die Zielgruppe Mehrfach- und Intensivtäter sind, die erhebliche Entwicklungs-, Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen aufweisen. Bei ihnen muss frühzeitig und intensiv kriminalpräventiv interveniert werden.

Der Jugendstrafvollzug in freien Formen nach baden-württembergischer Ausrichtung unterscheidet sich deutlich von „Boot-Camps“ oder „Erziehungslagern“, weil die Menschenwürde und die Grund- und Menschenrechte der jungen Gefangenen Grundlage der Erziehung sind. Gleichwohl ist die pädagogische Ausrichtung persönlichkeitsfordernd. Ein strukturierter Tagesablauf mit sozialem Training, Arbeit, Sport, Auseinandersetzung mit der Tat, nach Möglichkeit Täter-Opfer-Ausgleich, eine Konfrontation mit Fehlverhalten durch die Gruppe und andere verhaltensändernde Erziehungsmaßnahmen machen den Aufenthalt für die jungen Gefangenen anstrengend. Wer das Jahr durchhält, bekommt eine „zweite Chance“, z.B. in Form eines Arbeitsplatzes. Wer aufgibt, muss zurück in den Strafvollzug. „Wer nicht mitzieht und gegen die strengen Regeln verstößt, muss zurück in die JVA Adelsheim“, betonte der Minister. Manch ein Gefangener habe auch freiwillig um Rückverlegung gebeten. Der Grund: Im „Projekt Chance“ sei es im Vergleich zum geschlossenen Vollzug zu anstrengend.


Evaluation

Das Projekt wurde von Anfang an von Dieter Dölling und Hans-Jürgen Kerner von den Instituten für Kriminologie der Universitäten Heidelberg und Tübingen mit Mitteln der Robert-Bosch-Stiftung wissenschaftlich begleitet. In ihrem Abschlussbericht bezeichneten sie die Konzeption wissenschaftlich wie praktisch als ausgereift. Vor allem den strukturierten Tagesablauf, das Lernen von und mit Gleichaltrigen, das Bewertungs- und Belohnungssystem, den Stellenwert des Leistungsbereich bei Bildung, Ausbildung und Arbeit, die Förderung von sozialen Kompetenzen, die Fokussierung auf Freizeitgestaltung und Sport sowie die Nachsorge nach der Entlassung seien als positiv zu bewerten. Verbesserungsbedarfe wurden bei der Tataufbereitung und Einbeziehung der Familien gesehen.

Im „Projekt Chance“ werden die als negativ zu bewertenden Begleitumstände des regulären Jugendstrafvollzugs vermieden. Es hat sich keine nennenswerte Subkultur aufbauen können, die die Erziehung der jungen Gefangenen gefährden kann. Die wissenschaftlichen wie praktischen Erfahrungen belegen, dass sich eine Gruppenkultur entwickelt hat, die fester Bestandteil des Lebens in beiden Einrichtungen wurde. Im „Projekt Chance“ sollen die jungen Gefangenen im Rahmen der „positive peer culture“ (ppc) ihre positiven Ressourcen und Talente einbringen.

Nur bei wenigen Jugendlichen ist es nach der Entlassung aus dem Projekt zu einer schnellen sozialen Integration ohne Rückschläge gekommen. Ursachen seien oft Streit über Arbeitsbedingungen, unentschuldigtes Fehlen oder mangelnde Leistungsbereitschaft gewesen. Größte Risikofaktoren für die Integration im Nachsorgezeitraum seien Drogen, Alkohol und Milieukontakte. Insbesondere in den ersten Monaten nach der Haftzeit ist eine engmaschige Nachsorge wichtig. Wenn die Entlassenen in den Alltagsdingen wie Wohnungs- und Arbeitssuche Hilfe bekommen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie nicht wieder in ihrem alten Umfeld Kontakt suchen.

Im „Nachsorgeprojekt Chance“ wird jungen Strafgefangenen bis 27 Jahren eine besonders intensive Betreuung im Übergang vom Strafvollzug in die Freiheit angeboten. Das Modellprojekt wurde im Juli 2005 gestartet. Angesprochen sind Gefangene, die ohne Bewährungshelfer entlassen werden sollen. Mit dem Projekt soll vermieden werden, dass sie in das so genannte Entlassungsloch fallen. Der Rückfallgefahr soll durch eine Stabilisierung der Lebensumstände in dieser Situation vorgebeugt werden.

Das Projekt wird von der Landesstiftung Baden-Württemberg gefördert. Die Durchführung obliegt dem Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg, einem Zusammenschluss mehrerer Verbände der freien Straffälligenhilfe. Mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern ihrer Mitgliedsvereine stellen sie die Nachsorgekräfte.


Rückfallquote

53 Prozent der Teilnehmer des Projekts, die entlassen wurden, sind innerhalb der ersten zehn Monate in Freiheit nicht rückfällig geworden. Von 28 Probanden, die regulär aus den beiden Einrichtungen des Projekts entlassen wurden und sich über ein Jahr auf freiem Fuß befanden, wurden 64 Prozent nicht wieder straffällig. Von 24 Abbrechern, die in die JVA Adelsheim zurückverlegt werden mussten und dort später entlassen wurden, bewährten sich lediglich 38 Prozent. Als rückfällig gelte ein Täter auch nicht erst dann, wenn er einschlägig, also wieder wegen desselben Delikts, verurteilt worden sei. Um in der Rückfallstatistik erfasst zu werden, bedarf es beispielsweise lediglich eines Ladendiebstahls oder des Schwarzfahrens.


Zahlen und Fakten des "Projekts Chance"

Vom September 2003 bis zum August 2008 wurden 134 junge Menschen aus der Jugendstrafanstalt Adelsheim, welche durchschnittlich mit 600 jungen Gefangenen belegt ist, in den beiden Einrichtungen untergebracht. Davon wurden 43 nach Leonberg und 91 nach Creglingen verlegt. Rückverlegungen gab es aus Leonberg 16 und 34 aus Creglingen. Dieses entspricht einer Rückverlegungsquote von jeweils 37 Prozent. Ein Hafttag im "Projekt Chance" kostet rund 203 €, in der JVA Adelsheim rund 125 €. Der Tagessatz liegt damit in der Größenordnung vergleichbarer stationärer Einrichtungen der Jugendhilfe. Die höheren Unkosten, welche mit einem Aufenthalt im "Projekt Chance" verbunden sind, sind vermutlich ursächlich für die Unterbringung in Jugendstrafanstalten. Hierbei werden jedoch die entscheidenden Rückfallquoten der Untergebrachten in Jugendstrafanstalten außer Acht gelassen, welches letztendlich weit höhere Unkosten verursacht.

Fazit

Der Strafvollzug in freier Form stellt sich, wie beschrieben, primär als Vollzug ohne Mauern dar, in welchem der Resozialisierungsgedanke dominiert und dem Vollzugsziel, dass der Gefangene fähig werden soll, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, sehr nahe kommt. Auch das Ziel, welches im §3 StVollzG definiert ist und welches besagt, dass das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden soll, wird durch den Strafvollzug in freier Form weitgehend erfüllt und schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges wird entgegengewirkt.

Es ist ersichtlich, dass Resozialisierung mehr als ein derzeit (vernachlässigtes) Verfassungsgebot ist. Strafvollzug in freier Form birgt die Möglichkeit, für mehr Sicherheit und Effektivität, gibt Betroffenen die Möglichkeit, soziale Kompetenzen beispielsweise in Wohngruppen zu erlernen oder sich weiterzubilden und somit notwendige soziale Kompetenzen zu entwickeln, welches ihnen im Vorfeld nicht möglich war und für ein Leben in unserer Gesellschaft notwendig sind. Die Regel besteht jedoch nach wie vor in der "Verwahrung" im geschlossenen Vollzug. Dieses muss in jedem Falle skeptisch betrachtet werden, insbesondere wenn der Fokus auf die enormen Rückfallquoten gerichtet wird. Der Resozialisierungsgedanke findet sich wie dargestellt am ehesten im Strafvollzug in freier Form, hat sich jedoch auch im Jugendbereich bislang nur minimal durchsetzten können. Die Ergebnisse, welche durch das "Projekt Chance" erzielt wurden, können als vorbildlich bezeichnet werden. Die Verwahrung im geschlossenen Vollzug ist nicht nur eine für die Gesellschaft erwiesenermaßen teure und insgesamt unsoziale Angelegenheit, sie bedeutet auch massive Eingriffe in die internationalen Menschenrechte, des Rechts und der öffentlichen Sicherheit und nimmt den Betroffenen die Möglichkeit auf eine reale Besserung. Gefährdungen der Allgemeinheit könnten durch adäquate Resozialiserungsbemühungen innerhalb des Strafvollzugs in freier Form deutlich reduziert werden, durch den geschlossenen Vollzug nicht. Der geschlossene Vollzug kann sogar (beispielsweise durch die ausgeprägte Subkulturbildung) als Schule für Kriminalität bezeichnet werden. Aus welchem Grunde der geschlossene Vollzug weiterhin dominiert, obwohl er Resozialisierung, eine tatsächliche Reintegration in die Gesellschaft kaum möglich macht und die Gesellschaft durch hohe Rückfallquoten gefährdet, ist vor diesem Hintergrund mehr als unverständlich.

Der Strafvollzug in freier Form sollte weit mehr Beachtung finden und statt zur Ausnahme, zur Regel erhoben werden. Die gesetzlichen Grundlagen für junge Menschen sind vorhanden, wurden und werden jedoch nicht ausgeschöpft, so dass es scheint, als ob der Verwahrungs- und Vergeltungscharakter selbst in der heutigen Zeit einen übergeordneten Charakter besitzt. Projekte, welche auch erwachsenen Straftätern reale Resozialisierungschancen bieten, wie es bei dem "Projekt Chance" der Fall ist, könnten ähnlich gute Ergebnisse erzielen und den Betroffenen, wie auch der Gesellschaft von großem Nutzen sein. Ein erster Schritt in diese Richtung könnte beispielsweise darin bestehen, den Strafvollzug in freier Form auf Schwangere, welche zur Strafhaft verurteilt wurden, anzuwenden.


Literatur

Biendl, C., 2005 in: Jugendstrafvollzug in freier Form am Beispiel des "Projekt Chance", Konstanz

Butz, K.,2004 in: Die Verhängung von Jugendstrafe vor dem Hintergrund der Verfassungswidrigkeit des Jugendstrafvollzuges: Untersuchung zur Verfassungsgemässheit von § 17 Abs. 2 JGG, Shaker

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Dreßel, Eva, 2007: "Projekt Chance": eine Alternative zu herkömmlichen Jugendstrafanstalten; Münster u.a.: Waxmann

Dünkel, F., 1998 in: Riskante Freiheiten? Offener Vollzug, Vollzugslockerungen und Hafturlaub zwischen Resozialisierung und Sicherheitsrisiko. In: G. Kawamura/R. Reindl (Hrsg.) Wiedereingliederung Straffälliger, Freiburg, S. 42-78.

Feest, J. (Hrsg.) 2006 in: StVollzG, Kommentar zum Strafvollzugsgesetz, Luchterhand

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Ortner, H., 1988 in: Gefängnis. Eine Einführung in seine Innenwelt. Geschichte, Alltag, Alternativen. Beltz, Weinheim

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Reindl, R., 1991 in: Offener Jugendstrafvollzug als Sozialisationsorgan. Ein erziehungssoziologischer Beitrag zu den Bedingungungen pädagogischen Handelns in offenen Einrichtungen des Jugendstrafvollzugs, Pfaffenweiler

Rössner, Kuhn, Will (Hrsg.) 1993 in: Das Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe. Reflexionen aus der Arbeit mit Straffälligen. Talheimer

Links

Weitere Informationen zum Strafvollzug unter: *http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/prisonportal/index.php/Portal(Stand: 2008-09-05)


Weitere Informationen zur Geschichte der Gefängnisse sind nachzulesen unter: