Strafvollzug in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Unter Strafvollzug ist die gerichtliche Sanktion, hier der Freiheitsentzug in einer stationären Form zu verstehen, die eine strafrechtliche Reaktion auf kriminelles Verhalten aufweist und die Bürger in der staatlichen Gemeinschaft schützen soll.
Unter Strafvollzug ist die gerichtliche Sanktion, hier der Freiheitsentzug in einer stationären Form zu verstehen, die eine strafrechtliche Reaktion auf kriminelles Verhalten aufweist und die Bürger in der staatlichen Gemeinschaft schützen soll.
Durch die zwangsläufig verbundene Ausgliederung von Personen aus ihrem gewohnten Umfeld wird auch die Menschenwürde tangiert. Somit gilt die Freiheitsstrafe als Ultima ratio und findet ihren Einsatz nur in notwendigen Fällen sozialschädlichen Handelns.
Durch die zwangsläufig verbundene Ausgliederung von Personen aus ihrem gewohnten Umfeld wird auch die Menschenwürde tangiert. Somit gilt die Freiheitsstrafe als Ultima ratio und findet ihren Einsatz nur in notwendigen Fällen sozialschädlichen Handelns.


==Historische Entwicklung==
==Historische Entwicklung==
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Mit der Einführung der Amsterdamer „Tuchthuiser“ entwickelte sich die Idee des Besserns und des Abschottens, geprägt vom Protestanismus und calvinistischen Ideologien, welche Arbeit als Strafe in den Mittelpunkt stellte. Neben Fleiß, Vorteile jeglicher Art sollten insbesondere auch finanzielle Vergütungen miteinander verbunden werden und war geprägt vom Gedanken der Resozialisierung. Im 19. Jahrhundert wurde die Freiheitsstrafe zur Regelform staatlicher Kriminalstrafe. So gaben John Howard und Heinrich Wagnitz wesentliche Impulse zur Neugestaltung von Situationsanalysen.  Gefängnisse seien laut Howard nicht allein der Verwahrung dienlich. Vielmehr legte er den Fokus auf die Erziehung durch Arbeit und Sittenstrenge.  Heinrich Wagnitz verbreitete die Gedanken John Howards anschließend in Deutschland.  
Mit der Einführung der Amsterdamer „Tuchthuiser“ entwickelte sich die Idee des Besserns und des Abschottens, geprägt vom Protestanismus und calvinistischen Ideologien, welche Arbeit als Strafe in den Mittelpunkt stellte. Neben Fleiß, Vorteile jeglicher Art sollten insbesondere auch finanzielle Vergütungen miteinander verbunden werden und war geprägt vom Gedanken der Resozialisierung. Im 19. Jahrhundert wurde die Freiheitsstrafe zur Regelform staatlicher Kriminalstrafe. So gaben John Howard und Heinrich Wagnitz wesentliche Impulse zur Neugestaltung von Situationsanalysen.  Gefängnisse seien laut Howard nicht allein der Verwahrung dienlich. Vielmehr legte er den Fokus auf die Erziehung durch Arbeit und Sittenstrenge.  Heinrich Wagnitz verbreitete die Gedanken John Howards anschließend in Deutschland.  


 
====Tabellarischer Überblick:====
===Tabellarischer Überblick:===




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*Mittagessen: 2,73 Euro am Tag/ 82,00 Euro im Monat
*Mittagessen: 2,73 Euro am Tag/ 82,00 Euro im Monat
*Abendessen: 2,73 Euro am Tag/ 82,00 Euro im Monat
*Abendessen: 2,73 Euro am Tag/ 82,00 Euro im Monat


==Vollzugsziel==
==Vollzugsziel==
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Aus diesen vorgenannten Grundsätzen leiten sich die Aufgaben des Vollzuges ab.  
Aus diesen vorgenannten Grundsätzen leiten sich die Aufgaben des Vollzuges ab.  


==Organisation des Strafvollzuges==
==Organisation des Strafvollzuges==


Die Verwaltungshoheit obliegt den Ländern, so können Bundesländer gem. § StVollzG auch Vollzugsgemeinschaften bilden. Eine Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt wird gemäß § 139 StVollzG dann vollzogen, wenn deren sachliche und örtliche Zuständigkeit sich aus dem von der Landesjustizverwaltung aufgestellten Strafvollstreckungsplan ergibt. Neben den räumlich-örtlciehn Gesichtspunkten sind wesentliche Kritikpunkte für die Zuständigkeit der jeweiligen JVA die Gemeinschaftsfähigkeit des Inhaftierten als auch das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit. Der Inhaftierte hat die Möglichkeit den Rechtsweg über die §§ 458, 462 StPO zu gehen, wenn er gegen die Einweisung in eine bestimmte JVA ist.
Die Verwaltungshoheit obliegt den Ländern, so können Bundesländer gem. § StVollzG auch Vollzugsgemeinschaften bilden. Eine Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt wird gemäß § 139 StVollzG dann vollzogen, wenn deren sachliche und örtliche Zuständigkeit sich aus dem von der Landesjustizverwaltung aufgestellten Strafvollstreckungsplan ergibt. Neben den räumlich-örtlciehn Gesichtspunkten sind wesentliche Kritikpunkte für die Zuständigkeit der jeweiligen JVA die Gemeinschaftsfähigkeit des Inhaftierten als auch das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit. Der Inhaftierte hat die Möglichkeit den Rechtsweg über die §§ 458, 462 StPO zu gehen, wenn er gegen die Einweisung in eine bestimmte JVA ist.


==Personalstruktur==
==Personalstruktur==


Die Regelung der Personalstruktur in der JVA ist in den §§ 154-165 StVollzG beschrieben. Wesentliche Aufgabe ist, dass Geschehen in der JVA vollzugsorientiert auszurichten. Das StVollzG enthält in § 154 I eine sog. Kooperationsklausel, in der alle im Vollzug tätigen gemeinsam bei der Aufgabenerfüllung mitarbeiten. Dazu zählen:
Die Regelung der Personalstruktur in der JVA ist in den §§ 154-165 StVollzG beschrieben. Wesentliche Aufgabe ist, dass Geschehen in der JVA vollzugsorientiert auszurichten. Das StVollzG enthält in § 154 I eine sog. Kooperationsklausel, in der alle im Vollzug tätigen gemeinsam bei der Aufgabenerfüllung mitarbeiten. Dazu zählen:


• Aufsichtsbehörde;
• Aufsichtsbehörde;
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• Gefangenenmitverantwortung
• Gefangenenmitverantwortung


==Anstaltsformen==


==Anstaltsformen==


*Geschlossener Vollzug
*Geschlossener Vollzug
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Die Auslieferungshaft ist eine Maßnahme der internationalen Rechts- und Amtshilfe, die im IRG geregelt ist und eine sog. Rechtshilfemaßnahme darstellt. Voraussetzung für eine Auslieferung ist ein vorliegendes Auslieferungsersuchen eines anderen Staates, welcher vorab die Voraussetzungen der §§ 2 ff IRG erfüllen muss.
Die Auslieferungshaft ist eine Maßnahme der internationalen Rechts- und Amtshilfe, die im IRG geregelt ist und eine sog. Rechtshilfemaßnahme darstellt. Voraussetzung für eine Auslieferung ist ein vorliegendes Auslieferungsersuchen eines anderen Staates, welcher vorab die Voraussetzungen der §§ 2 ff IRG erfüllen muss.
Neben der Sicherung des Betroffenen, dient die Auslieferungshaft dem Ziel, ein geordnetes Auslieferungsverfahren zu gewährleisten als auch die Sicherung des Betroffenen in der Haftanstalt.  
Neben der Sicherung des Betroffenen, dient die Auslieferungshaft dem Ziel, ein geordnetes Auslieferungsverfahren zu gewährleisten als auch die Sicherung des Betroffenen in der Haftanstalt.
 


==Kritik==
==Kritik==
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Auch bildet der Glaube, dass einem Menschen nur durch Freiheitsentziehung in einem Gefängnis zu bessern, eine Illusion. Im, Gegenteil,  solch eine Bestrafung führt zu mangelhafter Wiedereingliederung und hoher Rückfälligkeit führt. Hinzu kommt die Tatsache, dass eine solche Bestrafung zerstörerische Auswirkungen auf die Persönlichkeit hat. So können infolge der Strafzeit entsozialisierende Folgewirkungen wie Obdachlosigkeit, Familien- und Arbeitsverlust oder Drogenabhängigkeit eintreten.  Auch bleibt offen, inwieweit sich Kriminalität in den Strafanstalten ausprägt.  Das Gefängnis stellt letztendlich ein System mit kulturellen Auswirkungen dar, welches als ein Symbol dafür ist, wie eine Gesellschaft über Menschen denkt. Man könnte annehmen, dass zwischenmenschliche Konflikte mit Gewalt und Erniedrigung gelöst werden Kann.
Auch bildet der Glaube, dass einem Menschen nur durch Freiheitsentziehung in einem Gefängnis zu bessern, eine Illusion. Im, Gegenteil,  solch eine Bestrafung führt zu mangelhafter Wiedereingliederung und hoher Rückfälligkeit führt. Hinzu kommt die Tatsache, dass eine solche Bestrafung zerstörerische Auswirkungen auf die Persönlichkeit hat. So können infolge der Strafzeit entsozialisierende Folgewirkungen wie Obdachlosigkeit, Familien- und Arbeitsverlust oder Drogenabhängigkeit eintreten.  Auch bleibt offen, inwieweit sich Kriminalität in den Strafanstalten ausprägt.  Das Gefängnis stellt letztendlich ein System mit kulturellen Auswirkungen dar, welches als ein Symbol dafür ist, wie eine Gesellschaft über Menschen denkt. Man könnte annehmen, dass zwischenmenschliche Konflikte mit Gewalt und Erniedrigung gelöst werden Kann.


==Literatur:==
==Literatur==


*Hosser, D. (2001). Soziale Unterstützung im Strafvollzug. Nemos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
*Hosser, D. (2001). Soziale Unterstützung im Strafvollzug. Nemos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
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*Schumann, K.-F., Steinert,H.; Voß, M. (1988). Vom Ende des Strafvollzugs. AJZ Druck & Verlag Bielefeld
*Schumann, K.-F., Steinert,H.; Voß, M. (1988). Vom Ende des Strafvollzugs. AJZ Druck & Verlag Bielefeld


*http://www.bpb.de/die_bpb/JA66W0,0,Aufgaben_und_Ausgestaltung_des_Strafvollzug
*http://www.bpb.de/die_bpb/JA66W0,0,Aufgaben_und_Ausgestaltung_des_Strafvollzug


*http://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/strafrecht/roessner/roessner_vermat/roessner_archiv/ss08-0110400064vl/strafv_mat02
*http://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/strafrecht/roessner/roessner_vermat/roessner_archiv/ss08-0110400064vl/strafv_mat02
== Siehe auch ==
*[[Haft]]
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