Strafvollzug in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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*01.01.2008: Jugendstrafvollzugsgesetze der Bundesländer treten in Kraft
*01.01.2008: Jugendstrafvollzugsgesetze der Bundesländer treten in Kraft


==Statistik==
==Statistik==
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Die Regelung der Personalstruktur in der JVA ist in den §§ 154-165 StVollzG beschrieben. Wesentliche Aufgabe ist, dass Geschehen in der JVA vollzugsorientiert auszurichten. Das StVollzG enthält in § 154 I eine sog. Kooperationsklausel, in der alle im Vollzug tätigen gemeinsam bei der Aufgabenerfüllung mitarbeiten. Dazu zählen:
Die Regelung der Personalstruktur in der JVA ist in den §§ 154-165 StVollzG beschrieben. Wesentliche Aufgabe ist, dass Geschehen in der JVA vollzugsorientiert auszurichten. Das StVollzG enthält in § 154 I eine sog. Kooperationsklausel, in der alle im Vollzug tätigen gemeinsam bei der Aufgabenerfüllung mitarbeiten. Dazu zählen:


• Aufsichtsbehörde;
• Aufsichtsbehörde;
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