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*01.01.2008: Jugendstrafvollzugsgesetze der Bundesländer treten in Kraft | *01.01.2008: Jugendstrafvollzugsgesetze der Bundesländer treten in Kraft | ||
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Die Regelung der Personalstruktur in der JVA ist in den §§ 154-165 StVollzG beschrieben. Wesentliche Aufgabe ist, dass Geschehen in der JVA vollzugsorientiert auszurichten. Das StVollzG enthält in § 154 I eine sog. Kooperationsklausel, in der alle im Vollzug tätigen gemeinsam bei der Aufgabenerfüllung mitarbeiten. Dazu zählen: | Die Regelung der Personalstruktur in der JVA ist in den §§ 154-165 StVollzG beschrieben. Wesentliche Aufgabe ist, dass Geschehen in der JVA vollzugsorientiert auszurichten. Das StVollzG enthält in § 154 I eine sog. Kooperationsklausel, in der alle im Vollzug tätigen gemeinsam bei der Aufgabenerfüllung mitarbeiten. Dazu zählen: | ||
• Aufsichtsbehörde; | • Aufsichtsbehörde; |
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