Strafvollzug in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Auslieferungshaft ist eine Maßnahme der internationalen Rechts- und Amtshilfe, die im IRG geregelt ist und eine sog. Rechtshilfemaßnahme darstellt. Voraussetzung für eine Auslieferung ist ein vorliegendes Auslieferungsersuchen eines anderen Staates, welcher vorab die Voraussetzungen der §§ 2 ff IRG erfüllen muss.
Die Auslieferungshaft ist eine Maßnahme der internationalen Rechts- und Amtshilfe, die im IRG geregelt ist und eine sog. Rechtshilfemaßnahme darstellt. Voraussetzung für eine Auslieferung ist ein vorliegendes Auslieferungsersuchen eines anderen Staates, welcher vorab die Voraussetzungen der §§ 2 ff IRG erfüllen muss.
Neben der Sicherung des Betroffenen, dient die Auslieferungshaft dem Ziel, ein geordnetes Auslieferungsverfahren zu gewährleisten als auch die Sicherung des Betroffenen in der Haftanstalt.
Neben der Sicherung des Betroffenen, dient die Auslieferungshaft dem Ziel, ein geordnetes Auslieferungsverfahren zu gewährleisten als auch die Sicherung des Betroffenen in der Haftanstalt.


==Kritik==
==Kritik==
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