Strafvollzug in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Regelung der Personalstruktur in der JVA ist in den §§ 154-165 StVollzG beschrieben. Wesentliche Aufgabe ist, dass Geschehen in der JVA vollzugsorientiert auszurichten. Das StVollzG enthält in § 154 I eine sog. Kooperationsklausel, in der alle im Vollzug tätigen gemeinsam bei der Aufgabenerfüllung mitarbeiten.
Die Regelung der Personalstruktur in der JVA ist in den §§ 154-165 StVollzG beschrieben. Wesentliche Aufgabe ist, dass Geschehen in der JVA vollzugsorientiert auszurichten. Das StVollzG enthält in § 154 I eine sog. Kooperationsklausel, in der alle im Vollzug tätigen gemeinsam bei der Aufgabenerfüllung mitarbeiten.


Dazu gehören:
Dazu zählt:


• Aufsichtsbehörde;  
• Aufsichtsbehörde;
• Anstaltspersonal ( Anstaltsleitung, Verwaltungsdienst, allgemeiner Vollzugsdienst, Werkdienst, Sozialdienst, Psychologischer Dienst, Anstaltsarzt);  
• Anstaltspersonal ( Anstaltsleitung, Verwaltungsdienst, allgemeiner Vollzugsdienst, Werkdienst, Sozialdienst, Psychologischer Dienst, Anstaltsarzt);  
• ehrenamtliche Vollzugshelfer;  
• ehrenamtliche Vollzugshelfer;  
• Anstaltsbeiräte;  
 
• Anstaltsbeiräte;
• Gefangenenmitverantwortung
• Gefangenenmitverantwortung


==Anstaltsformen==
==Anstaltsformen==
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