130
Bearbeitungen
NiLo (Diskussion | Beiträge) |
NiLo (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
===2.1. Tabellarischer Überblick:=== | ===2.1. Tabellarischer Überblick:=== | ||
''Vorstufen:'' | |||
* | *Altertum: ehemalige Brunnen wurden teilweise als Gefängnisse genutzt und dienten der Aufbewahrung des Täters bis zur Aburteilung oder Hinrichtung | ||
*813: Karl der Große ordnet Freiheitsentzug zur Besserung von Straftätern gehobenen Standes an/ Potential an billigen Arbeitskräften | |||
*18. Jahrhundert: Erste Zuchthäuser mit Erziehungsauftrag in den deutschen Städten Einfluss des Merkantilismus: Verpachtung von Zuchthäusern an Unternehmer mit Konsequenz des | |||
''Anfänge des neuzeitlichen Strafvollzuges (16.Jahrhundert):'' | |||
*1552: Bridewell in London: für die Behandlung von Kleinkriminelle: houses of correction, mit dem Ziel der gesellschaftlichen Integration | |||
*1595: Amsterdamer Zuchthaus: Todesstrafe sollte vermieden werden; insbesondere erziehen von Jugendlichen durch harte Arbeit und Religion als Zuchtmittel. Soziale Integration von Straftätern rückt in den Vordergrund | |||
''Entwicklung bis 1870:'' | |||
*18. Jahrhundert: Erste Zuchthäuser mit Erziehungsauftrag in den deutschen Städten Einfluss des Merkantilismus: Verpachtung von Zuchthäusern an Unternehmer mit Konsequenz des Arbeits- und Verwahrvollzugs | |||
*Ende des 18.J.: Gefängnisreformen durch Situationsanalysen von John Howard (England) und Heinrich Wagnitz (Deutschland). Gefängnisse sollten nicht allein der Verwahrung dienen sondern auch der Erziehung durch Arbeit und Sittenstrenge. Umsetzungsvorschlag: Einzelhaft zur Verhinderung gegenseitiger krimineller Ansteckung, Arbeitszwang verbunden mit der Zahlung von Arbeitslohn, Schaffung hygienischer Zustände, Bildung von Rücklagen für die Entlassung, Einführung eine Bonussystems = Wohlverhalten führt zur Verkürzung der Strafzeit | *Ende des 18.J.: Gefängnisreformen durch Situationsanalysen von John Howard (England) und Heinrich Wagnitz (Deutschland). Gefängnisse sollten nicht allein der Verwahrung dienen sondern auch der Erziehung durch Arbeit und Sittenstrenge. Umsetzungsvorschlag: Einzelhaft zur Verhinderung gegenseitiger krimineller Ansteckung, Arbeitszwang verbunden mit der Zahlung von Arbeitslohn, Schaffung hygienischer Zustände, Bildung von Rücklagen für die Entlassung, Einführung eine Bonussystems = Wohlverhalten führt zur Verkürzung der Strafzeit | ||
*1804 | *1804: Preußischer Generalplan der Strafanstalten mit vielen Differenzierungen, Durchführung: Militärischer Drill | ||
*19. Jahrhundert: Angloamerikanisches System: Einzelhaft, Einkehr und Versöhnung mit Gott (Pennsylvanisches System) Fortentwicklung als silent system mit Tagesarbeit (Anburnsche System) | *19. Jahrhundert: Angloamerikanisches System: Einzelhaft, Einkehr und Versöhnung mit Gott (Pennsylvanisches System) Fortentwicklung als silent system mit Tagesarbeit (Anburnsche System) | ||
*19. Jahrhundert | *19. Jahrhundert: Englisches Progressivsystem. Einzelhaft und Arbeit auch in Deutschland. Panoptische Anstalt wie Bruchsal. Freiheitsstrafe wird Regelform staatlicher Kriminalstrafe, dennoch uneinheitliche Entwicklung in den deutschen Partikularstaaten | ||
*Mitte 19.J.: Ausbildung und Betreuung der Inhaftierten durch Cjhristliche Gefängnisbewegung: Theodor Fliedner und Johann-Heinrich Wichern Gründer des Erziehungsheims Rauhes Haus | |||
''Reformentwicklung seit 1870'' | |||
*1870: Reichsstrafgesetzbuch ohne Regelungen über den Vollzug der verschiedenen im StGB enthaltenen Freiheitsentziehungen wie Zuchthaus, Gefängnis, Festungshaft, Haft | |||
*1879: Erster Entwurf eines Reichsstrafvollzugsgesetzes: Stufenvollzug, Beschwerderecht, Anspruch auf Arbeitsbelohnung und Bewegung im Freien- gescheitert | |||
* | *1882: von Liszt Marburger Antrittsvorlesung über Zweckgedanken im Strafrecht: Reformprogramm | ||
* | *1897: Bundesratsgrundsätze als Ländervereinbarung erlassen | ||
* | *1923: Reichsratgrundsätze für den Vollzug von Freiheitsstrafe: Ländervereinbarung beinhaltet Rückfallverhütung als Vollzugsziel, Stufenvollzug, Beschwerderecht | ||
* | *1923: Jugendgerichtsgesetz: Vollzug Jugendstrafe in separaten Anstalten | ||
* | *1927: Strafvollzugsgesetz, dass an Grundsätze von 1923 anknüpfte, scheiterte | ||
* | *1933: NS-Strafvollzug: Straftäter als Feinde; Bekämpfung der Verbrecher; Abschreckung, Disziplin und Arbeit als Grundlage | ||
* | *1940: Strafvollzugsordnung: Rigider Vergeltungs- und Sicherungsvollzug. Daneben Ausbeutungs-, Sicherungs- und Vernichtungshaft in Konzentrationslagern | ||
* | *1945: Kontrollratsdirektive Nr.19: Neuordnung des Strafvollzugs Verbot unmenschlicher Strafen, Erziehung und Besserung im Vordergrund | ||
* | *1947-1949: Verwaltungsvorschriften einzelner Länder | ||
* | *1961: DVollzG der Bundesländer. Reine Verwaltungsvereinbarung, welche die Rechtsstellung der Inhaftierten regelt. Eingriffe in die Grundrechte eines Inhaftierten werden mit dem sog. Bes. Gewaltverhältnis gerechtfertigt | ||
* | *1969: StGB-Reform: Einführung der Einheitsfreiheitsstrafe, Stärkung der individualpräventiver Gesichtspunkte bei Strafzumessung, Einschränkung kurzer Freiheitsstrafen, Erweiterung des Anwendungsbereiches ambulanter Maßnahmen wie z. B. Geldstrafe, Strafaussetzung zur Bewährung | ||
* | *1972: Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 1 ff.): Ablehnung des besonderen Gewaltverhältnisses. Dadurch ist ein Gesetz erforderlich. | ||
* | *1975: Fristsetzung des BVerfG gegenüber dem Gesetzgeber bis zum 01.01.1977 | ||
* | *1977: 01. 01.1977 Inkrafttreten des StVollzG | ||
*1998 Gesetz zur Änderung des StVollzG mit bereichsspezifischen Regelungen über Datenschutz und Änderungen zur Zulassung eigener Fernsehgeräte oder zur Durchsuchung sowie zur Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt | *1998: Gesetz zur Änderung des StVollzG mit bereichsspezifischen Regelungen über Datenschutz und Änderungen zur Zulassung eigener Fernsehgeräte oder zur Durchsuchung sowie zur Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt | ||
*2005 erste Privatisierung einer Anstalt in Hessen ( JVA Hünfeld) | *2005: erste Privatisierung einer Anstalt in Hessen ( JVA Hünfeld) | ||
*2006 Förderalismusreform: Gesetzgebungskompetenz geht auf Länder über | *2006: Förderalismusreform: Gesetzgebungskompetenz geht auf Länder über | ||
*01.01.2008 Jugendstrafvollzugsgesetze der Bundesländer treten in Kraft | *01.01.2008: Jugendstrafvollzugsgesetze der Bundesländer treten in Kraft | ||
==Statistik== | ==Statistik== |
Bearbeitungen