Strafvollzug in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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==Definition==
==1. Definition==


Unter Strafvollzug ist die gerichtliche Sanktion, hier der Freiheitsentzug in einer stationären Form zu verstehen, die eine strafrechtliche Reaktion auf kriminelles Verhalten aufweist und die Bürger in der staatlichen Gemeinschaft schützen soll.
Unter Strafvollzug ist die gerichtliche Sanktion, hier der Freiheitsentzug in einer stationären Form zu verstehen, die eine strafrechtliche Reaktion auf kriminelles Verhalten aufweist und die Bürger in der staatlichen Gemeinschaft schützen soll.
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==Historische Entwicklung==
==2. Historische Entwicklung==


Strafe und Strafvollzug haben eine lange Geschichte. So findet man Frühformen der Strafe bereits in den Epochen des Altertums und des Mittelalters bis gegen Ende des 16. Jahrhunderts. Die Freiheitsstrafe in ihrer modernen Ausprägung beginnt in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts mit den Haftanstalten in England und Holland. Neben der Leitidee der vollkommenden Überwachung verlagerte sich im Zuge bürgerlicher Gesellschaft das Zentrum der Bestrafung vom Körper auf die Seele, so dass jegliche Nische und Freiraum aufgrund der Totalität zerstört wurde. Das Einsperren von Straftätern diente bis dato vorwiegend der bloßen Verwahrung der Inhaftierten für das Strafverfahren und der anschließenden Exekution von Leibes- oder Lebensstrafen.  
Strafe und Strafvollzug haben eine lange Geschichte. So findet man Frühformen der Strafe bereits in den Epochen des Altertums und des Mittelalters bis gegen Ende des 16. Jahrhunderts. Die Freiheitsstrafe in ihrer modernen Ausprägung beginnt in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts mit den Haftanstalten in England und Holland. Neben der Leitidee der vollkommenden Überwachung verlagerte sich im Zuge bürgerlicher Gesellschaft das Zentrum der Bestrafung vom Körper auf die Seele, so dass jegliche Nische und Freiraum aufgrund der Totalität zerstört wurde. Das Einsperren von Straftätern diente bis dato vorwiegend der bloßen Verwahrung der Inhaftierten für das Strafverfahren und der anschließenden Exekution von Leibes- oder Lebensstrafen.  
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'''3.1. Tabellarischer Überblick:'''
===2.1. Tabellarischer Überblick:===


Vorstufen:
====Vorstufen:====


Altertum    ehemalige Brunnen wurden teilweise als Gefängnisse genutzt und  
Altertum     
                  dienten der Aufbewahrung des Täters bis zur Aburteilung oder  
ehemalige Brunnen wurden teilweise als Gefängnisse genutzt und dienten der Aufbewahrung des Täters bis zur Aburteilung oder Hinrichtung
                  Hinrichtung


813       Karl der Große ordnet Freiheitsentzug zur Besserung von Straftätern  
813        
                gehobenen Standes an/ Potential an billigen Arbeitskräften
Karl der Große ordnet Freiheitsentzug zur Besserung von Straftätern gehobenen Standes an/ Potential an billigen Arbeitskräften


Anfänge des neuzeitlichen Strafvollzuges  (16.Jahrhundert):
Anfänge des neuzeitlichen Strafvollzuges  (16.Jahrhundert):
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'''4.Statistik'''
==3. Statistik==


Am 31. März 2010, waren laut des statistischen Bundesamtes in Deutschland 72.052 Personen inhaftiert, in welcher 10.941 der Untersuchungshaft , 6008 im Jugendstrafvollzug und 524 der Sicherungsverwahrung zugeordnet werden.  
Am 31. März 2010, waren laut des statistischen Bundesamtes in Deutschland 72.052 Personen inhaftiert, in welcher 10.941 der Untersuchungshaft , 6008 im Jugendstrafvollzug und 524 der Sicherungsverwahrung zugeordnet werden.  
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Abendessen: 2,73 Euro am Tag/ 82,00 Euro im Monat
Abendessen: 2,73 Euro am Tag/ 82,00 Euro im Monat


'''5.Vollzugsziel'''
==4. Vollzugsziel==


Die Vorbereitung und Befähigung der Inhaftierten zu einem Leben ohne Straftaten erfordern einen Lernprozess, der die Abkehr von straftatursächlichen Verhaltensweisen zu Gunsten sozial akzeptierter Handlungsweisen beinhaltet.
Die Vorbereitung und Befähigung der Inhaftierten zu einem Leben ohne Straftaten erfordern einen Lernprozess, der die Abkehr von straftatursächlichen Verhaltensweisen zu Gunsten sozial akzeptierter Handlungsweisen beinhaltet.
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'''6. Organisation des Strafvollzuges'''
==5. Organisation des Strafvollzuges==


Die Verwaltungshoheit obliegt den Ländern, so können Bundesländer gem. § StVollzG auch Vollzugsgemeinschaften bilden. Eine Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt wird gemäß § 139 StVollzG dann vollzogen, wenn deren sachliche und örtliche Zuständigkeit sich aus dem von der Landesjustizverwaltung aufgestellten Strafvollstreckungsplan ergibt. Neben den räumlich-örtlciehn Gesichtspunkten sind wesentliche Kritikpunkte für die Zuständigkeit der jeweiligen JVA die Gemeinschaftsfähigkeit des Inhaftierten als auch das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit. Der Inhaftierte hat die Möglichkeit den Rechtsweg über die §§ 458, 462 StPO zu gehen, wenn er gegen die Einweisung in eine bestimmte JVA ist.
Die Verwaltungshoheit obliegt den Ländern, so können Bundesländer gem. § StVollzG auch Vollzugsgemeinschaften bilden. Eine Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt wird gemäß § 139 StVollzG dann vollzogen, wenn deren sachliche und örtliche Zuständigkeit sich aus dem von der Landesjustizverwaltung aufgestellten Strafvollstreckungsplan ergibt. Neben den räumlich-örtlciehn Gesichtspunkten sind wesentliche Kritikpunkte für die Zuständigkeit der jeweiligen JVA die Gemeinschaftsfähigkeit des Inhaftierten als auch das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit. Der Inhaftierte hat die Möglichkeit den Rechtsweg über die §§ 458, 462 StPO zu gehen, wenn er gegen die Einweisung in eine bestimmte JVA ist.




7'''. Personalstruktur'''
==6. Personalstruktur==


Die Regelung der Personalstruktur in der JVA ist in den §§ 154-165 StVollzG beschrieben. Wesentliche Aufgabe ist, dass Geschehen in der JVA vollzugsorientiert auszurichten. Das StVollzG enthält in § 154 I eine sog. Kooperationsklausel, in der alle im Vollzug tätigen gemeinsam bei der Aufgabenerfüllung mitarbeiten.
Die Regelung der Personalstruktur in der JVA ist in den §§ 154-165 StVollzG beschrieben. Wesentliche Aufgabe ist, dass Geschehen in der JVA vollzugsorientiert auszurichten. Das StVollzG enthält in § 154 I eine sog. Kooperationsklausel, in der alle im Vollzug tätigen gemeinsam bei der Aufgabenerfüllung mitarbeiten.
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'''8. Anstaltsformen'''
==7. Anstaltsformen==


Geschlossener Vollzug
Geschlossener Vollzug
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'''9. Kritik'''
==8. Kritik==


Für Inhaftierte stellt der Strafvollzug eine unüberschaubare, bürokratische Organisation dar. So wird beispielsweise ein Antrag auf vorzeitige Entlassung von Menschen bearbeitet, die dem Inhaftierten fern stehen und dann wiederum anderen Menschen zur Weiterbearbeitung und Entscheidung übersandt, die ihm noch ferner stehen. Darüber hinaus verfügt der Inhaftierte über wenig Autonomie oder Durchsetzungsmacht, die Ihm eine Entscheidung des Entscheidungsvorganges erlauben würde. Kritisch ist auch die Unterbringung eines Inhaftierten in einer Schlichtzelle/ Sicherheitszelle zu sehen. Sie stellen zwar formell keine Strafmaßnahme dar, kommen dennoch zur Anwendung, um Gewalt einzudämmen oder Bedrohungen abzuwehren, den Widerstand zu brechen oder Ruhe und Sicherheit in der Anstalt aufrechtzuerhalten. Jedoch ist allseits bekannt, so insbesondere auch unter den Inhaftierten, dass die Grenzziehung zwischen Benutzung der Schlichtzelle/ Sicherheitszelle als sog. Zwangsmittel in einer Notsituation und der Verwendung dieser als Sanktion diffus und unklar ist. Sie stellt in Wirklichkeit eine zusätzliche Strafe für einen Inhaftierten dar.  
Für Inhaftierte stellt der Strafvollzug eine unüberschaubare, bürokratische Organisation dar. So wird beispielsweise ein Antrag auf vorzeitige Entlassung von Menschen bearbeitet, die dem Inhaftierten fern stehen und dann wiederum anderen Menschen zur Weiterbearbeitung und Entscheidung übersandt, die ihm noch ferner stehen. Darüber hinaus verfügt der Inhaftierte über wenig Autonomie oder Durchsetzungsmacht, die Ihm eine Entscheidung des Entscheidungsvorganges erlauben würde. Kritisch ist auch die Unterbringung eines Inhaftierten in einer Schlichtzelle/ Sicherheitszelle zu sehen. Sie stellen zwar formell keine Strafmaßnahme dar, kommen dennoch zur Anwendung, um Gewalt einzudämmen oder Bedrohungen abzuwehren, den Widerstand zu brechen oder Ruhe und Sicherheit in der Anstalt aufrechtzuerhalten. Jedoch ist allseits bekannt, so insbesondere auch unter den Inhaftierten, dass die Grenzziehung zwischen Benutzung der Schlichtzelle/ Sicherheitszelle als sog. Zwangsmittel in einer Notsituation und der Verwendung dieser als Sanktion diffus und unklar ist. Sie stellt in Wirklichkeit eine zusätzliche Strafe für einen Inhaftierten dar.  
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Auch bildet der Glaube, dass einem Menschen nur durch Freiheitsentziehung in einem Gefängnis zu bessern, ist eine Illusion. Im, Gegenteil,  solch eine Bestrafung führt zu mangelhafter Wiedereingliederung und hoher Rückfälligkeit führt. Hinzu kommt die Tatsache, dass eine solche Bestrafung zerstörerische Auswirkungen auf die Persönlichkeit hat. So können infolge der Strafzeit entsozialisierende Folgewirkungen wie Obdachlosigkeit, Familien- und Arbeitsverlust oder Drogenabhängigkeit eintreten.  Auch bleibt offen, inwieweit sich Kriminalität in den Strafanstalten ausprägt.  Das Gefängnis stellt letztendlich ein System mit kulturellen Auswirkungen dar, welches als ein Symbol dafür ist, wie eine Gesellschaft über Menschen denkt. Man könnte annehmen, dass zwischenmenschliche Konflikte mit Gewalt und Erniedrigung gelöst werden Kann.
Auch bildet der Glaube, dass einem Menschen nur durch Freiheitsentziehung in einem Gefängnis zu bessern, ist eine Illusion. Im, Gegenteil,  solch eine Bestrafung führt zu mangelhafter Wiedereingliederung und hoher Rückfälligkeit führt. Hinzu kommt die Tatsache, dass eine solche Bestrafung zerstörerische Auswirkungen auf die Persönlichkeit hat. So können infolge der Strafzeit entsozialisierende Folgewirkungen wie Obdachlosigkeit, Familien- und Arbeitsverlust oder Drogenabhängigkeit eintreten.  Auch bleibt offen, inwieweit sich Kriminalität in den Strafanstalten ausprägt.  Das Gefängnis stellt letztendlich ein System mit kulturellen Auswirkungen dar, welches als ein Symbol dafür ist, wie eine Gesellschaft über Menschen denkt. Man könnte annehmen, dass zwischenmenschliche Konflikte mit Gewalt und Erniedrigung gelöst werden Kann.
==Literatur:==
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