Strafvollzug im Dritten Reich: Unterschied zwischen den Versionen

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Das für den NS-Staat von Ernst Fraenkel beschriebene Nebeneinander von Maßnahmen- und Normenstaat äußerte sich im Bereich des Strafvollzugs als Neben-, Gegen- und Ineinander von Polizei (Gestapo, Konzentrationslager) und Justiz (Justizvollzug, Gefängnisse). Das Verhältnis von Polizei und Justiz war durch Kooperation, Konflikte und Kompromisse geprägt.  
Das für den NS-Staat von Ernst Fraenkel beschriebene Nebeneinander von Maßnahmen- und Normenstaat äußerte sich im Bereich des Strafvollzugs als Neben-, Gegen- und Ineinander von Polizei (Gestapo, Konzentrationslager) und Justiz (Justizvollzug, Gefängnisse). Das Verhältnis von Polizei und Justiz war durch Kooperation, Konflikte und Kompromisse geprägt.  


1. Kooperation. Wenn in den Hafträumen der Polizei oder in den KZs kein Platz mehr war, öffneten sich die Gefängnisse für die Aufnahme von verhafteten politisch Verdächtigen. Höhepunkte waren 1933/34 und die Zeit nach den Pogromen ("Reichskristallnacht") von 1938. Die von der Polizei dort Untergebrachten wurden in den Anstalten als U-Häftlinge behandelt.
1. Kooperation. Wenn in den Hafträumen der Polizei oder in den KZs kein Platz mehr war, öffneten sich die Gefängnisse für die Aufnahme von verhafteten politisch Verdächtigen. Höhepunkte waren 1933/34 und die Zeit nach den Pogromen ("Reichskristallnacht") von 1938. Die von der Polizei dort Untergebrachten wurden in den Anstalten als U-Häftlinge behandelt. - In gewissem Sinne gab es eine Arbeitsteilung: "während die Justizanstalten sich zu Einrichtungen der Wiedereingliederung entwickeln sollten, wurden die Konzentrationslager zur letzten Station der (...) ausgegrenzten Menschen, zu einem Ort, der seine Insassen systematisch in den Tod trieb. Das deutlichste Merkmal dieser Entwicklung waren die Überstellungen bestimmter Häftlingsgruppen von der Justiz an die SS. Nachdem die von Heinrich Himmler geleiteten Polizeibehörden schon seit 1937 die Übergab bestimmter Häftlingsgruppen in den Geschäftsbereich der Polizei betrieben und 1941 Teilerfolge errungen hatten, erreichten sie im Jahre 1942 ihren Etappensieg. Im April des Jahres attackierte Hitler die Justizbehörden in einer Reichstagsrede und unterstellte ihnen eine zu große Milde im Kampf um die Heimatfront. Wenige Monate später wurde das (...) Reichsjustizministerium dem 'alten Kämpfer' Otto Georg Thierack übertragen. Es kam zu Verhandlungen zwischen Reichssicherheitshauptamt und Justizministerium, die dazu führten, dass alle im Justizvollzug befindlichen Juden, Sinit und Roma, Russen, Ukrainer, Polen und auch alle diejenigen Deutschen, die zu mehr als acht Jahren Zuchthaus verurteilt worden waren, an die SS ausgeliefert und in Konzentrationslager gebracht wurden, wo die meisten nach wenigen Monaten an bewußt herbeigeführter Entkräftung und Misshandlung starben" (Naumann 2006).


2. Konflikte. Die Justiz wehrte Versuche der Polizei ab, Einfluss auf die Behandlung der Betroffenen zu nehmen. Man beschwerte sich auch über Anmaßungen der Polizei.  
2. Konflikte. Die Justiz wehrte Versuche der Polizei ab, Einfluss auf die Behandlung der Betroffenen zu nehmen. Man beschwerte sich auch über Anmaßungen der Polizei.  
Anonymer Benutzer