Strafrecht

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Das Strafrecht stellt neben dem Zivilrecht und dem Öffentlichen Recht - dem es im weitesten Sinne ebenfalls zuzurechnen ist - eines der drei Hauptgebiete dar, in die die Rechtsmaterie der meisten modernen Staaten üblicherweise unterteilt wird. Untesrchieden wird weiterhin zwischen dem materiellen Strafrecht, das die Definitionen der Handlungen enthält, welche innerhalb einer bestimmt Rechtsordunng als strafbar angesehen werden und mit einer Strafe zu belegen sind und dem Strafprozeßrecht, das Regelungen darüber enthält, auf welche Weise ein von den Instanzen der sozialen Kontrolle vermuteter Verstoß gegen Regelungen des materiellen Strafrechts zu ahnden ist, welche Instanzen (üblicherweise die Strafgerichte) zur Verhängung der entsprechenden Sanktion befugt sind und wie diese Instanzen den fraglichen Sachverhalt aufzuklären haben.