Strafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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In Deutschland wird zwischen Strafrecht und dem sogenannten [[Ordnungswidrigkeit]]enrecht unterschieden. Letzteres unterscheidet sich vom Strafrecht vor allem durch die Art der verhängten Sanktionen (keine Strafen, sondern "Bußgelder" oder "Verwarnungsgelder") sowie dadurch, daß die im Ordnungswidrigkeitenrecht definierten verbotenen Handlungen von den Instanzen der sozialen Kontrolle als weniger schwerwiegend angesehen werden (Verbrechen und Vergehen (Strafrecht) versus "bloße" Ordnungswidrigkeiten). Das Hinüberwandern einzelner Materien aus dem Strafrecht hinaus und in das Ordnungswidrigkeitenrecht hinein stellt somit stets ein Beispiel für gesellschaftlich stattfindende [[Entkriminalisierung]]sprozesse dar.
In Deutschland wird zwischen Strafrecht und dem sogenannten [[Ordnungswidrigkeit]]enrecht unterschieden. Letzteres unterscheidet sich vom Strafrecht vor allem durch die Art der verhängten Sanktionen (keine Strafen, sondern "Bußgelder" oder "Verwarnungsgelder") sowie dadurch, daß die im Ordnungswidrigkeitenrecht definierten verbotenen Handlungen von den Instanzen der sozialen Kontrolle als weniger schwerwiegend angesehen werden (Verbrechen und Vergehen (Strafrecht) versus "bloße" Ordnungswidrigkeiten). Das Hinüberwandern einzelner Materien aus dem Strafrecht hinaus und in das Ordnungswidrigkeitenrecht hinein stellt somit stets ein Beispiel für gesellschaftlich stattfindende [[Entkriminalisierung]]sprozesse dar.
*[https://link.springer.com/chapter/10.1007%2F978-3-7985-1736-3_2 "Strafrecht" in: Handbuch der forensischen Psychiatrie]
[[Kategorie:Strafrecht]]
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