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===bisherige strafrechtliche Spuren=== | ===bisherige strafrechtliche Spuren=== | ||
* erste Spur : einheitliches, reines, rechtsstaatliches Strafrecht, dem Rückwirkungs- und Analogieverbot verpflichtet, | |||
* zweite Spur: Massregeln der Besserung und Sicherung für gefährliche schuldlose Täter, | |||
* dritte Spur: [[Diversion]] | |||
(weitere Spuren: | |||
* Bekämpfung der BtM-Kriminalität und der organisierten Kriminalität, | |||
* Recht auf Schwangerschaftsunterbrechung) | |||
Die Mauerschützenentscheidung des BGH 1992/93 wurde noch als Teil der ersten Spur formuliert und zeigt die juristische Bevorteilung staatsverstärkter Kriminalität. | Die Mauerschützenentscheidung des BGH 1992/93 wurde noch als Teil der ersten Spur formuliert und zeigt die juristische Bevorteilung staatsverstärkter Kriminalität. |
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