Staatsverstärkte Kriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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===bisherige strafrechtliche Spuren===
===bisherige strafrechtliche Spuren===


* erste Spur : einheitliches, reines, rechtsstaatliches Strafrecht, dem Rückwirkungs- und Analogieverbot verpflichtet,
* erste Spur : einheitliches, reines, rechtsstaatliches Strafrecht, dem Rückwirkungs- und Analogieverbot verpflichtet,
* zweite Spur: Massregeln der Besserung und Sicherung für gefährliche schuldlose Täter,
* zweite Spur: Massregeln der Besserung und Sicherung für gefährliche schuldlose Täter,
* dritte Spur: [[Diversion]]
* dritte Spur: [[Diversion]]
 
Entwicklung weiterer Spuren: * Bekämpfung der BtM-Kriminalität und der organisierten Kriminalität, * Recht auf Schwangerschaftsunterbrechung.


(weitere Spuren:
* Bekämpfung der BtM-Kriminalität und der organisierten Kriminalität,
* Recht auf Schwangerschaftsunterbrechung)


Die Mauerschützenentscheidung des BGH 1992/93 wurde noch als Teil der ersten Spur formuliert und zeigt die juristische Bevorteilung staatsverstärkter Kriminalität.
Die Mauerschützenentscheidung des BGH 1992/93 wurde noch als Teil der ersten Spur formuliert und zeigt die juristische Bevorteilung staatsverstärkter Kriminalität.
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