Staatsverbrechen und der heimliche Lehrplan der Kriminologie: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Im Folgenden geht es nicht um die Lernziele, Studienpläne und Modulbeschreibungen kriminologischer Studiengänge, wie wir sie aus den Internetauftritten der Universitäten im In- und Ausland kennen. Es geht um viel mehr. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die Behauptung, dass es jenseits alles Geschriebenen noch einen ganz anderen Lehrplan gibt: einen Lehrplan, der ebenso effektiv wie unsichtbar ist, der nie in Gremien diskutiert und über den nirgendwo abgestimmt wurde, der aber strenger befolgt wird als jeder bekannte Syllabus. Keine Aufsichtsbehörde hat ihn je genehmigt und kein Amtsblatt hat ihn je veröffentlicht. Dennoch beeinflusst er alles, was in der Kriminologie getan wird. Dieses Curriculum kennt keine zeitlichen oder räumlichen Grenzen. Es gilt von Alaska bis Feuerland und von Irland bis Australien. Es existierte schon, als die Kriminologie entstand. Und ein Datum, an dem es außer Kraft tritt, ist nicht bekannt. Der Lehrplan, von dem hier die Rede ist, musste noch nie revidiert oder novelliert werden. Und mehr noch: so wie er zu den Voraussetzungen dafür zählt, dass die Kriminologie überhaupt entstehen konnte, so war und ist zugleich das größte Hindernis, das zwischen dem Anspruch der Kriminologie auf Wissenschaftlichkeit und dessen Realisierung steht.
Im Folgenden geht es um Lernziele und Lerngegenstände in der kriminologischen Ausbildung. Allerdings um jene, die gerade nicht dort zu finden sind, wo man sie vernünftigerweise zunächst einmal sucht, nämlich in den Studienplänen und Modulbeschreibungen, wie wir sie aus dem universitären Sitzungen, den Informationsmaterialien und den Internetauftritten der kriminologischen Institute und Studiengänge im In- und Ausland kennen.  
 
Der Lehrplan, um den es geht, ist nirgendwo schriftlich festgelegt. Nie wurde er diskutiert, in keinem Gremium gab es jemals eine Vorlage, nirgendwo hat man je über ihn abgestimmt. Keine Aufsichtsbehörde hat ihn je genehmigt und kein Amtsblatt hat ihn je veröffentlicht. In der Welt des Geschriebenen gibt es ihn nicht. Doch unsichtbar heißt nicht unbedingt inexistent. Denn paradoxerweise ist seine Wirkung stärker als die aller geschriebenen Curricula zusammengenommen. Der heimliche Lehrplan der Kriminologie ist nicht, wie die anderen, räumlich in seiner Geltung begrenzt. Er gilt überall auf der Welt und er wird auf das Strengste befolgt. Der heimliche Lehrplan beherrscht die Kriminologie von Alaska bis Feuerland, von Irland bis Australien und von Sofia bis Singapur. Er war schon in Kraft, als die Kriminologie entstand und er bedurfte keiner Ergänzungen, keiner Novellierungen und schon gar keiner Revision bis auf den heutigen Tag. Nichts deutet darauf hin, dass seine Bestimmungen außer Kraft gesetzt werden könnten. Er ist nicht nur das eherne Gesetz, unter dem die Kriminologie antrat, sondern er stellt auch das größte Hindernis dar, das der Kriminologie wie ein Felsblock den Weg zur vollen Wissenschaftlichkeit versperrt.
 
 
Gibt es ihn überhaupt?
Suchmethode Indirekt Dark Matter Aids
 
Vorschlag Staatsverbrechen.
 
Besonderheiten des Umgangs mit Staatsverbrechen, die anders nicht erklärt werden können.
 
Ein Umgang, der sich vorhersehen lässt.
 
Dann hätte man den indirekten Nachweis seiner Existenz.
 
Und man könnte seine Konturen zu bestimmen versuchen.  
 
 
 
 




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== Literatur ==
== Literatur ==
*Bernfeld, Siegfried (1981) Sisyphos oder die Grenzen der Erziehung, 4. Auflage Frankfurt a. M.
*Bernfeld, Siegfried (1981) Sisyphos oder die Grenzen der Erziehung, 4. Auflage Frankfurt a. M.
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Michael_Franz_Birnbaum#Zum_Werk_.22.C3.9Cber_das_Erforderni.C3.9F_einer_Rechtsgutverletzung_zum_Begriff_des_Verbrechens.22 Birnbaum]
*Döring, Klaus W. (1989) Lehrerverhalten. Weinheim.
*Döring, Klaus W. (1989) Lehrerverhalten. Weinheim.


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*Popitz: Phänomene der Macht. 2., erw. Aufl. Tübingen: Mohr 1992, S. 22
*Popitz: Phänomene der Macht. 2., erw. Aufl. Tübingen: Mohr 1992, S. 22
*[http://www.springerlink.com/content/x3017321870441p2/ Sack, Fritz (2008) Die deutsche Kriminologie im Lichte des Werkes von D. Garland, in: Exklusion in der Marktgesellschaft ...]
*[http://www.springerlink.com/content/x3017321870441p2/ Sack, Fritz (2008) Die deutsche Kriminologie im Lichte des Werkes von D. Garland, in: Exklusion in der Marktgesellschaft ...]
*[http://www.policypress.co.uk/PDFs/General/An%20introduction%20to%20political%20crime_Chapter%202.pdf Ross, Jeffrey Ian (2012) An Introduction to Political Crime. Bristol: Policy Press Chapter 2: Theoretical explanations of political crime]
*Schütz, Alfred: Über die mannigfaltigen Wirklichkeiten, in: Ders.: Gesammelte Aufsätze. Bd. 1: Das problem der sozialen Wirklichkeit Den Haag 1971, S. 237-298.
*Schütz, Alfred: Über die mannigfaltigen Wirklichkeiten, in: Ders.: Gesammelte Aufsätze. Bd. 1: Das problem der sozialen Wirklichkeit Den Haag 1971, S. 237-298.
*Zinnecker, Jürgen (1975) Der heimliche Lehrplan. Weinheim.
*Zinnecker, Jürgen (1975) Der heimliche Lehrplan. Weinheim.
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