Staatsverbrechen und der heimliche Lehrplan der Kriminologie: Unterschied zwischen den Versionen

 
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In Folgenden geht es nicht um die offiziellen Curricula, Modulbeschreibungen und Lernzielbestimmungen kriminologischer Studiengänge. Der Lehrplan, dessen Existenz hier behauptet und dessen Module hier beschrieben werden, ist ''top secret''. Er ist so geheim, dass er nie offen diskutiert wurde. Nie war er Gegenstand von Vorlagen, Diskussionen und Abstimmungen in irgend welchen akademischen Gremien. Nie wurde er genehmigt. Nie veröffentlicht. Dennoch besteht kein Zweifel an seiner Existenz. Immerhin liegt er als ehernes Grundgesetz allem zugrunde, was in der kriminologischen Forschung und Lehre getan, gedacht, geschrieben und prognostiziert wird - überall auf der Welt. Dieser geheimnisvolle Lehrplan, von dem die Rede ist, musste noch nie revidiert werden. Er herrschte schon, als die Kriminologie entstand. Und ein Datum, an dem er außer Kraft gesetzt werden könnte, lässt sich nicht absehen.
Im Folgenden geht es um Lernziele und Lerngegenstände in der kriminologischen Ausbildung. Allerdings um jene, die gerade nicht dort zu finden sind, wo man sie vernünftigerweise zunächst einmal sucht, nämlich in den Studienplänen und Modulbeschreibungen, wie wir sie aus dem universitären Sitzungen, den Informationsmaterialien und den Internetauftritten der kriminologischen Institute und Studiengänge im In- und Ausland kennen.  
 
Der Lehrplan, um den es geht, ist nirgendwo schriftlich festgelegt. Nie wurde er diskutiert, in keinem Gremium gab es jemals eine Vorlage, nirgendwo hat man je über ihn abgestimmt. Keine Aufsichtsbehörde hat ihn je genehmigt und kein Amtsblatt hat ihn je veröffentlicht. In der Welt des Geschriebenen gibt es ihn nicht. Doch unsichtbar heißt nicht unbedingt inexistent. Denn paradoxerweise ist seine Wirkung stärker als die aller geschriebenen Curricula zusammengenommen. Der heimliche Lehrplan der Kriminologie ist nicht, wie die anderen, räumlich in seiner Geltung begrenzt. Er gilt überall auf der Welt und er wird auf das Strengste befolgt. Der heimliche Lehrplan beherrscht die Kriminologie von Alaska bis Feuerland, von Irland bis Australien und von Sofia bis Singapur. Er war schon in Kraft, als die Kriminologie entstand und er bedurfte keiner Ergänzungen, keiner Novellierungen und schon gar keiner Revision bis auf den heutigen Tag. Nichts deutet darauf hin, dass seine Bestimmungen außer Kraft gesetzt werden könnten. Er ist nicht nur das eherne Gesetz, unter dem die Kriminologie antrat, sondern er stellt auch das größte Hindernis dar, das der Kriminologie wie ein Felsblock den Weg zur vollen Wissenschaftlichkeit versperrt.
 
 
Gibt es ihn überhaupt?
Suchmethode Indirekt Dark Matter Aids
 
Vorschlag Staatsverbrechen.
 
Besonderheiten des Umgangs mit Staatsverbrechen, die anders nicht erklärt werden können.
 
Ein Umgang, der sich vorhersehen lässt.  
 
Dann hätte man den indirekten Nachweis seiner Existenz.
 
Und man könnte seine Konturen zu bestimmen versuchen.
 
 
 
 
 
 
   
   


von Auckland und Berkeley über Freiburg und Hamburg bis und zwar von Aberdee. Er diktiert, was in Oxford und in Sheffield, in Cambridge und in Berkeley, in Neu-Delhi und in Istanbul, in Hamburg und in Freiburg, in Kapstadt wie in Melbourne 
Gegenstand der Wissenschaft, nämlich auf Delinquenz, Kriminalität und Kontrolle, bzw., auf "the process of making laws, of breaking laws, and of reacting toward the breaking of laws" (Sutherland 1974: 3).  
Kriminologie Das, worum es hier geht, lässt sich in keinem amtlichen Dokument auffinden. Es geht um die Die Behauptung, dass es neben dem offiziellen LehrplanSeine Existenz  und nachlesen, sondern um die Lehr- und Lernprozesse auf mehr oder minder klar umrissene Ziele auszurichten: eine gut ausgebildete Kriminologin sollte ja in der Lage sein, kriminologische Theorien und Methoden nicht nur zu verstehen, sondern auch selbst anzuwenden und kritisch zu analysieren Fachliteratur nicht nur zu lesen, sondern möglichst auch zu schreiben, theoriegeleitete Fragestellungen zu entwickeln und empirische Untersuchungen nicht nur zu verstehen, sondern auch zu konzipieren, durchzuführen und zu evaluieren - und dies immer bezogen auf den Gegenstand der Wissenschaft, nämlich auf Delinquenz, Kriminalität und Kontrolle, bzw., auf "the process of making laws, of breaking laws, and of reacting toward the breaking of laws" (Sutherland 1974: 3).  


Insofern dienen Forschung und Lehre in der Kriminologie der Aufklärung der Gesellschaft über sich selbst.
Insofern dienen Forschung und Lehre in der Kriminologie der Aufklärung der Gesellschaft über sich selbst.
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== Literatur ==
== Literatur ==
*Bernfeld, Siegfried (1981) Sisyphos oder die Grenzen der Erziehung, 4. Auflage Frankfurt a. M.
*Bernfeld, Siegfried (1981) Sisyphos oder die Grenzen der Erziehung, 4. Auflage Frankfurt a. M.
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Michael_Franz_Birnbaum#Zum_Werk_.22.C3.9Cber_das_Erforderni.C3.9F_einer_Rechtsgutverletzung_zum_Begriff_des_Verbrechens.22 Birnbaum]
*Döring, Klaus W. (1989) Lehrerverhalten. Weinheim.
*Döring, Klaus W. (1989) Lehrerverhalten. Weinheim.


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*Popitz: Phänomene der Macht. 2., erw. Aufl. Tübingen: Mohr 1992, S. 22
*Popitz: Phänomene der Macht. 2., erw. Aufl. Tübingen: Mohr 1992, S. 22
*[http://www.springerlink.com/content/x3017321870441p2/ Sack, Fritz (2008) Die deutsche Kriminologie im Lichte des Werkes von D. Garland, in: Exklusion in der Marktgesellschaft ...]
*[http://www.springerlink.com/content/x3017321870441p2/ Sack, Fritz (2008) Die deutsche Kriminologie im Lichte des Werkes von D. Garland, in: Exklusion in der Marktgesellschaft ...]
*[http://www.policypress.co.uk/PDFs/General/An%20introduction%20to%20political%20crime_Chapter%202.pdf Ross, Jeffrey Ian (2012) An Introduction to Political Crime. Bristol: Policy Press Chapter 2: Theoretical explanations of political crime]
*Schütz, Alfred: Über die mannigfaltigen Wirklichkeiten, in: Ders.: Gesammelte Aufsätze. Bd. 1: Das problem der sozialen Wirklichkeit Den Haag 1971, S. 237-298.
*Schütz, Alfred: Über die mannigfaltigen Wirklichkeiten, in: Ders.: Gesammelte Aufsätze. Bd. 1: Das problem der sozialen Wirklichkeit Den Haag 1971, S. 237-298.
*Zinnecker, Jürgen (1975) Der heimliche Lehrplan. Weinheim.
*Zinnecker, Jürgen (1975) Der heimliche Lehrplan. Weinheim.
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