Staatsverbrechen und der heimliche Lehrplan der Kriminologie: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Folgenden geht es nicht um die Lernziele, Studienpläne und Modulbeschreibungen kriminologischer Studiengänge, wie wir sie aus den Internetauftritten der Universitäten im In- und Ausland kennen. Es geht um viel mehr. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die Behauptung, dass es jenseits alles Geschriebenen noch einen ganz anderen Lehrplan gibt: einen Lehrplan, der ebenso effektiv wie unsichtbar ist, der nie in Gremien diskutiert und über den nirgendwo abgestimmt wurde, der aber strenger befolgt wird als jeder bekannte Syllabus. Keine Aufsichtsbehörde hat ihn je genehmigt und kein Amtsblatt hat ihn je veröffentlicht. Dennoch beeinflusst er alles, was in der Kriminologie getan wird. Dieses Curriculum kennt keine zeitlichen oder räumlichen Grenzen. Es gilt von Alaska bis Feuerland und von Irland bis Australien. Es existierte schon, als die Kriminologie entstand. Und ein Datum, an dem es außer Kraft tritt, ist nicht bekannt. Der Lehrplan, von dem hier die Rede ist, musste noch nie revidiert oder novelliert werden. Und mehr noch: so wie er zu den Voraussetzungen dafür zählt, dass die Kriminologie überhaupt entstehen konnte, so war und ist zugleich das größte Hindernis, das zwischen dem Anspruch der Kriminologie auf Wissenschaftlichkeit und dessen Realisierung steht.
Im Folgenden geht es um Lernziele und Lerngegenstände in der kriminologischen Ausbildung. Allerdings um jene, die gerade nicht dort zu finden sind, wo man sie vernünftigerweise zunächst einmal sucht, nämlich in den Studienplänen und Modulbeschreibungen, wie wir sie aus dem universitären Sitzungen, den Informationsmaterialien und den Internetauftritten der kriminologischen Institute und Studiengänge im In- und Ausland kennen.  
 
Es geht vielmehr um einen Lehrplan sui generis. Einen Lehrplan der Kriminologie, der das Stadium der Schriftlichkeit noch gar nicht erreicht hat - und nie erreichen wird. Einen Lehrplan, den es so gesehen gar nicht zu geben scheint, der jedenfalls unsichtbar ist und der zwar nirgendwo auf der Welt jemals in Gremien diskutiert und über den nirgendwo jemals abgestimmt wurde, der aber paradoxerweise überall auf der Welt, wo Kriminologie betrieben wird, auf das Strengste befolgt wird. Keine Aufsichtsbehörde hat ihn je genehmigt und kein Amtsblatt hat ihn je veröffentlicht: dennoch beeinflusst er alles, was in der Kriminologie getan wird, und zwar von Alaska bis Feuerland, von Irland bis Australien und von Sofia bis Singapur.  
 
Der Lehrplan, von dem die Rede sein soll, galt schon zur Zeit der Entstehung der akademischen Disziplin namens Kriminologie. Nichts deutet darauf hin, dass er jemals außer Kraft gesetzt werden könnte. Er benötigt auch weder Novellierungen noch Revisionen. Trotz oder wegen seiner Unsichtbarkeit wirkt er wie ein ehernes Gesetz. Und so wie seine Existenz eine Voraussetzung dafür war, dass die Kriminologie überhaupt entstand, so war und ist er zugleich das größte Hindernis, der schwerste Felsbrocken, der ihr den Weg zur vollen Wissenschaftlichkeit versperrt.
 
 
 




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