Staatsverbrechen und der heimliche Lehrplan der Kriminologie: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Blick auf den Umgang der Kriminologie mit dem Thema Staatsverbrechen offenbart vor allem die Schwierigkeiten unserer Disziplin mit sich selbst. Die mannigfaltigen Probleme bei dem Versuch, diesen doch eher ungewöhnlichen Gegenstand zu integrieren, lassen die Existenz einer Art von heimlichem Lehrplan vermuten, also von unausgesprochenen Funktionsimperativen oder Aufgaben der Kriminologie, die nicht unbedingt identisch sind mit den Zielen und Herausforderungen, denen sie sich nach ihrem dargestellten Selbstverständnis verpflichtet sieht. Der heimliche Lehrplan, so die Vermutung, steht in mancher Hinsicht im Widerspruch zu den selbstgesteckten Zielen der Kriminologie als eines der Aufklärung verpflichteten Unternehmens. Stimmt die These vom heimlichen Lehrplan der Kriminologie, dann besteht ihre Aufgabe nicht nur in der Produktion und Vermittlung von neuem WissenIm wesentlichen soll die Kriminologie nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch und vielleicht sogar in erster Linie eine bestimmte Grundauffassung von Staat, Recht, Kriminalität, Chaos und Ordnung vermitteln. Dieser unausgesprochene Imperativ drückt sich in allerlei Vorbehalten und Bedingungen aus, die den Erkenntnisprozess der Kriminologie seit jeher begleiten, belasten und begrenzen - und die es ihr schwer machen (werden), sich aus ihrem Status und ihrer Funktion als subalterne Wissenschaft zu befreien.  
Ein Blick auf den Umgang der Kriminologie mit dem Thema Staatsverbrechen offenbart vor allem die Schwierigkeiten unserer Disziplin mit sich selbst. Die mannigfaltigen Probleme bei dem Versuch, diesen doch eher ungewöhnlichen Gegenstand zu integrieren, lassen die Existenz einer Art von heimlichem Lehrplan vermuten, also von unausgesprochenen Funktionsimperativen oder Aufgaben der Kriminologie, die nicht unbedingt identisch sind mit den Zielen und Herausforderungen, denen sie sich nach ihrem dargestellten Selbstverständnis verpflichtet sieht. Der heimliche Lehrplan, so die Vermutung, steht in mancher Hinsicht im Widerspruch zu den selbstgesteckten Zielen der Kriminologie als eines der Aufklärung verpflichteten Unternehmens. Stimmt die These vom heimlichen Lehrplan der Kriminologie, dann besteht ihre Aufgabe nicht nur in der Produktion und Vermittlung von Wissen, sondern auch - und in erster Linie - in der Sozialisation in eine bestimmte Grundauffassung von Staat, Recht, Kriminalität, Chaos und Ordnung. Dieser unausgesprochene Imperativ drückt sich dann in allerlei Vorbehalten und Bedingungen aus, die den Erkenntnisprozess der Kriminologie seit jeher begleiten, belasten und begrenzen - und die es ihr einerseits immer schon schwer gemacht haben und andererseits wohl auch in der Zukunft schwer machen werden, sich aus ihrem Status und ihrer Funktion als subalterne Wissenschaft zu befreien.  




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