Staatsverbrechen und der heimliche Lehrplan der Kriminologie: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kriminologie sammelt Informationen über Straftaten, Rechtsbrecher und soziale Kontrolle und versucht diese Phänomene zu beschreiben und zu erklären. Zu der Zeit ihrer Entstehung hatte sie mit Staatsverbrechen weniger Probleme als heute. Die Zunft interessierte sich zwar nur eher am Rande dafür, doch im Prinzip zumindest kam man damit zurecht. Der Grund war wohl, dass Taten und Täter nicht aus der normalen Konfiguration herausfielen. Während des gesamten 19. Jahrhunderts verstand man unter Staatsverbrechen nämlich ein Delikt, "welches gegen den Staat begangen wird" (Krünitz 1836: 380). Mit anderen Worten: man stand vor einer Erscheinung, die - wie alle anderen Delikte auch - von Machtunterworfenen kam und gegen die Machthaber gerichtet war. Die spezifische Differenz zu anderen Tattypen bestand nur in dem Umstand, dass sich die so verstandenen Staatsverbrechen eben direkt gegen die Herrscher und/oder das Herrschaftssystem richteten (und nicht nur im Zuge der Verletzung anderer Geseelschaftsmitglieder indirekt das Gewaltmonopol des Staates missachteten.  
Die Kriminologie sammelt Informationen über Straftaten, Rechtsbrecher und soziale Kontrolle und versucht diese Phänomene zu beschreiben und zu erklären. Zu der Zeit ihrer Entstehung hatte sie mit Staatsverbrechen weniger Probleme als heute. Die Zunft interessierte sich zwar nur eher am Rande dafür, doch im Prinzip zumindest kam man damit zurecht. Der Grund war wohl, dass Taten und Täter nicht aus der normalen Konfiguration von kriminellem Akteur und staatlicher Macht herausfielen. Während des gesamten 19. Jahrhunderts verstand man unter Staatsverbrechen nämlich ein Delikt, "welches gegen den Staat begangen wird" (Krünitz 1836: 380). Mit anderen Worten: man stand vor einer Erscheinung, die - wie alle anderen Delikte auch - von Machtunterworfenen kam und gegen die Machthaber gerichtet war. Die spezifische Differenz zu anderen Tattypen bestand nur in dem Umstand, dass sich die so verstandenen Staatsverbrechen eben direkt gegen die Herrscher und/oder das Herrschaftssystem richteten (und nicht nur im Zuge der Verletzung anderer Geseelschaftsmitglieder indirekt das Gewaltmonopol des Staates missachteten).


  ´schen Enzyklopädie (1836: 380 ff.) hiess es, ein Staatsverbrechen (=Crimen majestatis s. perduellionis; Fr. Crime d' état) sei "ein Vergehen, welches gegen den Staat begangen wird, sey es nun gegen den Staat oder die Regierung als Körperschaft, oder gegen den Regenten, als Haupt, Oberhaupt der Körperschaft, und gegen dessen Familie." , als sie in  die Alles scheint in Ordnung. Aber das ist es nicht. Die Kriminologie, einst nur mit den unteren sozialen Schichten, den sogenannten dangerous classes, befasst, bzw. den nuts, sluts, and preverts (Liazos 1970), beginnt sich zwar ihrer Absicht nach durchaus zu emanzipieren. Sie hat die Delikte von Staatsführungen entdeckt, das repressive Verbrechen, den Genozid und ganz allgemein die Kriminalität der politisch und/oder wirtschaftlich Mächtigen. Es gibt einen umfangreichen Subdiskurs der Kriminologie zum Thema Staatsverbrechen. Und dennoch bleibt der Eindruck, dass all dies nicht ganz echt ist, dass die Befassung mit den crimes of the powerful weder von der scientific community noch vom allgemeinen Publikum als authentischer Teil der Kriminologie wahrgenommen wird. Irgendwie will es mit der Integration des Themas in den Lehr- und Forschungsapparat der Disziplin nicht so recht funktionieren. In der Lehre bleiben Staatsverbrechen abgesondert von der eigentlichen Kriminalität, in der Forschung spielen sie meist schon aus praktischen Gründen keine nennenswerte Rolle. Die pragmatischen Barrieren sind leicht zu benennen: fehlender Zugang im Hinblick auf empirische Forschung sowie die Unsicherheit im Hinblick auf die Frage, welche Verhaltensweisen nach welchen Kriterien als strafbar bzw. als Verbrechen anzusehen sind. In der kriminologischen Theorie, in dem Reigen der speziellen und vor allem der allgemeinen Kriminalitätstheorien vermochte deshalb das Staatsverbrechen seinen Platz noch nicht zu finden. Impliziter Bezugspunkt der taatsimplizit immer noch der normale Unterschichtsdelinquent Unterdrückung   
klopädie (1836: 380 ff.) hiess es, ein Staatsverbrechen (=Crimen majestatis s. perduellionis; Fr. Crime d' état) sei "ein Vergehen, welches gegen den Staat begangen wird, sey es nun gegen den Staat oder die Regierung als Körperschaft, oder gegen den Regenten, als Haupt, Oberhaupt der Körperschaft, und gegen dessen Familie." , als sie in  die Alles scheint in Ordnung. Aber das ist es nicht. Die Kriminologie, einst nur mit den unteren sozialen Schichten, den sogenannten dangerous classes, befasst, bzw. den nuts, sluts, and preverts (Liazos 1970), beginnt sich zwar ihrer Absicht nach durchaus zu emanzipieren. Sie hat die Delikte von Staatsführungen entdeckt, das repressive Verbrechen, den Genozid und ganz allgemein die Kriminalität der politisch und/oder wirtschaftlich Mächtigen. Es gibt einen umfangreichen Subdiskurs der Kriminologie zum Thema Staatsverbrechen. Und dennoch bleibt der Eindruck, dass all dies nicht ganz echt ist, dass die Befassung mit den crimes of the powerful weder von der scientific community noch vom allgemeinen Publikum als authentischer Teil der Kriminologie wahrgenommen wird. Irgendwie will es mit der Integration des Themas in den Lehr- und Forschungsapparat der Disziplin nicht so recht funktionieren. In der Lehre bleiben Staatsverbrechen abgesondert von der eigentlichen Kriminalität, in der Forschung spielen sie meist schon aus praktischen Gründen keine nennenswerte Rolle. Die pragmatischen Barrieren sind leicht zu benennen: fehlender Zugang im Hinblick auf empirische Forschung sowie die Unsicherheit im Hinblick auf die Frage, welche Verhaltensweisen nach welchen Kriterien als strafbar bzw. als Verbrechen anzusehen sind. In der kriminologischen Theorie, in dem Reigen der speziellen und vor allem der allgemeinen Kriminalitätstheorien vermochte deshalb das Staatsverbrechen seinen Platz noch nicht zu finden. Impliziter Bezugspunkt der taatsimplizit immer noch der normale Unterschichtsdelinquent Unterdrückung   
    
    


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