Sozialtherapeutische Einrichtung: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter Sozialtherapie versteht man in der Sozialarbeit einen Teil der gesundheitsspezifischen Fachsozialarbeit und in der anthroposophischen Heilpädagogik insbesondere die Betreuung geistig behinderter Jugendlicher und Erwachsener [http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialtherapie].
Unter Sozialtherapie versteht man in der Sozialarbeit einen Teil der gesundheitsspezifischen Fachsozialarbeit und in der anthroposophischen Heilpädagogik insbesondere die Betreuung geistig behinderter Jugendlicher und Erwachsener [http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialtherapie].
Sozialtherapie im [[Strafvollzug]] stellt einen Sammelbegriff für verschiedene Methoden der Verhaltens- und Einstellungsänderungen bei [[Delinquent]]en in Institutionen/Anstalten dar; Behandlungsziel ist auch hier die [[Resozialisierung]]. Sozialtherapie findet in speziellen [[Justizvollzugsanstalt]]en oder Abteilungen statt. Derzeit befinden sich von rund 60 200 zu einer [[Freiheitsstrafe]] Verurteilten [https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1024198] etwa 1750 [[Gefangene]] in sozialtherapeutischen Anstalten.  
Sozialtherapie im [[Strafvollzug]] stellt einen Sammelbegriff für verschiedene Methoden der Verhaltens- und Einstellungsänderungen bei [[Delinquent]]en in Institutionen/Anstalten dar; Behandlungsziel ist auch hier die [[Resozialisierung]]. Sozialtherapie findet in speziellen [[Justizvollzugsanstalt]]en oder Abteilungen statt. Derzeit befinden sich von rund 60200 zu einer [[Freiheitsstrafe]] Verurteilten [https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1024198] etwa 1750 [[Gefangene]] in sozialtherapeutischen Anstalten.  




==Sozialtherapie im Strafvollzug==
==Sozialtherapie im Strafvollzug==
Die durchaus unterschiedlichen Konzepte basieren auf einem psychotherapeutische Ansatz, sowie auf Einbettung in pädagogische, sozialpädagogische und berufsbildende Maßnahmen. Die Notwendigkeit einer Kombination von mehr und weniger strukturierten Angeboten zur Erweiterung sozialer Fähigkeiten und Kompetenzen, zum Erlernen neuer Verhaltensformen und Beziehungsgestaltungen, verlangt in besonderer Weise eine integrative Arbeit verschiedener Berufsgruppen und der durch sie repräsentierten Behandlungsansätzen.
Die durchaus unterschiedlichen Konzepte basieren auf einem psychotherapeutische Ansatz sowie auf Einbettung in pädagogische, sozialpädagogische und berufsbildende Maßnahmen. Die Notwendigkeit einer Kombination von mehr und weniger strukturierten Angeboten zur Erweiterung sozialer Fähigkeiten und Kompetenzen, zum Erlernen neuer Verhaltensformen und Beziehungsgestaltungen verlangt in besonderer Weise eine integrative Arbeit verschiedener Berufsgruppen und der durch sie repräsentierten Behandlungsansätze.


===Zeitliche Entwicklung der Sozialtherapeutischen Einrichtungen===
===Zeitliche Entwicklung der sozialtherapeutischen Einrichtungen===
Im Juli 1969 beschloss der Deutsche Bundestag die Einführung von § 65 StGB, der die „Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt“ gesetzlich regeln sollte. Der Bundestag folgte damit teilweise einer Empfehlung der sog. Alternativ Professoren aus dem Jahre 1966. Leitidee war die [[Resozialisierung]] von [[Straftäter]]n mit hoher [[Rückfallgefahr]] in besonderen Einrichtungen des [[Strafvollzug]]es. Vorbild waren mehrere ausländische Einrichtungen, insbesondere die bereits 1935 eröffnete Anstalt in Herstedvester, Dänemark, sowie die holländische Van-der-Hoeven-Klinik in Utrecht.
Im Juli 1969 beschloss der Deutsche Bundestag die Einführung von § 65 StGB, der die „Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt“ gesetzlich regeln sollte. Der Bundestag folgte damit teilweise einer Empfehlung der sog. Alternativ Professoren aus dem Jahre 1966. Leitidee war die [[Resozialisierung]] von [[Straftäter]]n mit hoher [[Rückfallgefahr]] in besonderen Einrichtungen des [[Strafvollzug]]es. Vorbild waren mehrere ausländische Einrichtungen, insbesondere die bereits 1935 eröffnete Anstalt in Herstedvester, Dänemark, sowie die holländische Van-der-Hoeven-Klinik in Utrecht.


Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser dritten therapeutischen [[Maßregel der Besserung und Sicherung]] – neben psychiatrischem Krankenhaus (§ 63 StGB) und Entziehungsanstalt (§ 64 StGB)- war zunächst der 01.10.1973, der aber später auf den 01.01.1978 und dann nochmalig auf den 01.01.1985 verschoben wurde.  
Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser dritten therapeutischen [[Maßregel der Besserung und Sicherung]] – neben psychiatrischem Krankenhaus (§ 63 StGB) und Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) - war zunächst der 01.10.1973, der aber später auf den 01.01.1978 und dann nochmalig auf den 01.01.1985 verschoben wurde.  


In der Folge wurden in mehreren Bundesländern verschiedene Modell- bzw. Erprobungsanstalten eingerichtet, in die [[Gefangene]] allerdings nicht auf richterliche Anordnung, sondern nach freiwilliger Meldung oder nach einer Empfehlung durch das Vollzugspersonal aufgenommen wurden.  
In der Folge wurden in mehreren Bundesländern verschiedene Modell- bzw. Erprobungsanstalten eingerichtet, in die [[Gefangene]] allerdings nicht auf richterliche Anordnung, sondern nach freiwilliger Meldung oder nach einer Empfehlung durch das Vollzugspersonal aufgenommen wurden.  


Im Herbst 1984 wurde u.a. aufgrund knapper werdender finanzieller Mittel § 65 StGB wieder gestrichen, ohne dass er je geltendes Recht geworden war. Übrig blieb die Vollzugslösung der Sozialtherapie: § 9 des 1977 in Kraft getretenen [[Strafvollzugsgesetz]]es (StVollzG), der die Verlegung eines [[Gefangene]]n in eine sozialtherapeutische Einrichtung vorsah, „wenn die besonderen therapeutischen Mittel und sozialen Hilfen einer solchen Anstalt zu seiner [[Resozialisierung]] angezeigt sind“.  Ein Anspruch auf eine solche Behandlung ergibt sich daraus allerdings nicht, auch blieb es den Ländern überlassen, derartige Anstalten einzurichten, auszubauen oder auch nicht vorzusehen.
Im Herbst 1984 wurde u.a. aufgrund knapper werdender finanzieller Mittel § 65 StGB wieder gestrichen, ohne dass er je geltendes Recht geworden war. Übrig blieb die Vollzugslösung der Sozialtherapie: § 9 des 1977 in Kraft getretenen [[Strafvollzugsgesetz]]es (StVollzG), der die Verlegung eines [[Gefangene]]n in eine sozialtherapeutische Einrichtung vorsah, „wenn die besonderen therapeutischen Mittel und sozialen Hilfen einer solchen Anstalt zu seiner [[Resozialisierung]] angezeigt sind“.  Ein Anspruch auf eine solche Behandlung ergibt sich daraus allerdings nicht. Auch blieb es den Ländern überlassen, derartige Anstalten einzurichten, auszubauen oder auch nicht vorzusehen.


===Gesetzliche Neuregelungen seit  1998===
===Gesetzliche Neuregelungen seit  1998===
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Gesetzlich verändert wurde, dass die Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt von Gefangenen, die wegen o.g. Straftaten verurteilten  wurden, besonders gründlich zu prüfen ist (§ 6 Abs. 1 S.2 StVollzG) und wenn eine [[Freiheitsstrafe]] von mehr als zwei Jahren wegen der o.g. Delikte verhängt wurde, über eine Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt jeweils nach Ablauf von 6 Monaten neu zu entscheiden ist (§ 7 Abs. 4 S . 4 StVollzG).  
Gesetzlich verändert wurde, dass die Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt von Gefangenen, die wegen o.g. Straftaten verurteilten  wurden, besonders gründlich zu prüfen ist (§ 6 Abs. 1 S.2 StVollzG) und wenn eine [[Freiheitsstrafe]] von mehr als zwei Jahren wegen der o.g. Delikte verhängt wurde, über eine Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt jeweils nach Ablauf von 6 Monaten neu zu entscheiden ist (§ 7 Abs. 4 S . 4 StVollzG).  
Wenn die Behandlung der erwähnten Straftäter angezeigt ist, sind sie in eine Sozialtherapeutische Anstalt zu verlegen, wenn sie zu zeitiger Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden sind (§ 9 Abs. 1 StVollzG).  
Wenn die Behandlung der erwähnten Straftäter angezeigt ist, sind sie in eine sozialtherapeutische Anstalt zu verlegen, wenn sie zu zeitiger Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden sind (§ 9 Abs. 1 StVollzG).  
Andere [[Gefangene]] können mit ihrer Zustimmung in eine sozialtherapeutische Anstalt verlegt werden, wenn die besonderen therapeutischen Mittel und sozialen Hilfen der Anstalt zu ihrer Resozialisierung angezeigt sind (§ 9 Abs. 2 StVollzG).  
Andere [[Gefangene]] können mit ihrer Zustimmung in eine sozialtherapeutische Anstalt verlegt werden, wenn die besonderen therapeutischen Mittel und sozialen Hilfen der Anstalt zu ihrer Resozialisierung angezeigt sind (§ 9 Abs. 2 StVollzG).  


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Nach Erhebung der Kriminologischen Zentralstelle e.V. (KrimZ) gab es zum Stichtag 31.03.2008 [http://www.krimz.de/texte.html] bundesweit 47 sozialtherapeutische Einrichtungen im [[Strafvollzug]]. Es handelt sich dabei um 6 selbstständige und 41 unselbstständige Einrichtungen.  
Nach Erhebung der Kriminologischen Zentralstelle e.V. (KrimZ) gab es zum Stichtag 31.03.2008 [http://www.krimz.de/texte.html] bundesweit 47 sozialtherapeutische Einrichtungen im [[Strafvollzug]]. Es handelt sich dabei um 6 selbstständige und 41 unselbstständige Einrichtungen.  


Insgesamt gibt es 34 Einrichtungen für männliche , 3 für weibliche und 10 für (männliche) jugendliche Straf[[gefangene]]. Von insgesamt 1895 verfügbaren [[Haftplätze]]n standen im Jahr 2008 für weibliche Gefangene 38 [[Haftplätze]] zur Verfügung.
Insgesamt gibt es 34 Einrichtungen für männliche, 3 für weibliche und 10 für (männliche) jugendliche Straf[[gefangene]]. Von insgesamt 1895 verfügbaren [[Haftplätze]]n standen im Jahr 2008 für weibliche Gefangene 38 [[Haftplätze]] zur Verfügung.


===Arbeitskreis Sozialtherapeutische Anstalten===
===Arbeitskreis Sozialtherapeutische Anstalten===
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