Sozialtherapeutische Einrichtung: Unterschied zwischen den Versionen

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In Nordrhein-Westfalen (§ 14 JStVollzG NRW)[http://www.dvjj.de/download.php?id=842] und Sachsen-Anhalt (§ 14 JStVollzG LSA)[http://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/laender/lsa/jstvg_in.htm]werden Sexual- und Gewaltstraftäter in einer sozialtherapeutischen Einrichtung des [[Jugendstrafvollzug]]es untergebracht, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass der Gefahr einer Wiederholung aufgrund einer Störung ihrer sozialen und persönlichen Entwicklung mit den Mitteln der Sozialtherapie entgegengewirkt werden kann.  
In Nordrhein-Westfalen (§ 14 JStVollzG NRW)[http://www.dvjj.de/download.php?id=842] und Sachsen-Anhalt (§ 14 JStVollzG LSA)[http://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/laender/lsa/jstvg_in.htm]werden Sexual- und Gewaltstraftäter in einer sozialtherapeutischen Einrichtung des [[Jugendstrafvollzug]]es untergebracht, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass der Gefahr einer Wiederholung aufgrund einer Störung ihrer sozialen und persönlichen Entwicklung mit den Mitteln der Sozialtherapie entgegengewirkt werden kann.  


In den übrigen Bundesländern können bzw. sollen [[Gefangene]] in eine sozialtherapeutische Abteilung  untergebracht werden, wenn deren besondere therapeutische Mittel und sozialen Hilfen zum Erreichen des [[Vollzugsziel]]s angezeigt sind [http://www.dvjj.de/artikel.php?artikel=984]
In den übrigen Bundesländern können bzw. sollen [[Gefangene]] in eine sozialtherapeutische Abteilung  untergebracht werden, wenn deren besondere therapeutische Mittel und sozialen Hilfen zum Erreichen des [[Vollzugsziel]]s angezeigt sind. [http://www.dvjj.de/artikel.php?artikel=984]


===Arbeitskreis Sozialtherapeutische Anstalten===
===Arbeitskreis Sozialtherapeutische Anstalten===
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