Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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==Argumente der Befürworter an der Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht==
==Argumente der Befürworter an der Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht==


Experten machen aber auch immer wieder deutlich, dass das Interesse der Allgemeinheit am effektiven Schutz vor hochgefährlichen Straftätern zu respektieren sei. Ferner sei auch anzumerken, dass das Gesetz sich bemühe, die Voraussetzungen für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Anwendung des Jugendstrafrechts so einzuengen, dass diese als „Ultima Ratio“ verstanden werden können (Schäfer 2008). Auch werde eine Lücke im Strafsystem geschlossen, die angesichts steigender Gewaltbereitschaft sowie teilweise beobachtete Gleichgültigkeit im Hinblick auf das feststehende Strafende bei jugendlichen Tätern im Vollzugsverhalten dringenden Handlungsbedarf offenbarte (Konopka 2008). Befürworter weisen darauf hin, dass es immer wieder junge Menschen gebe, die in ihrer Art und ihrem Verhalten keinerlei Respekt vor dem Leben und der Freiheit anderer Personen hätten und sich diese Eigenschaften auch nicht während der Verbüßung einer Jugendstrafe aneignen würden. Wenn während des Vollzuges einer Jugendstrafe nun erkannt werde, dass der Gefangene nach wie vor gefährlich sei, weil er eben nicht über die für eine positive Prognose erforderlichen Eigenschaften verfüge, müsse es dem Staat möglich sein, dieser Gefahr durch geeignete Maßnahmen zu begegnen(Pütz 2008).
Experten machen aber auch immer wieder deutlich, dass das Interesse der Allgemeinheit am effektiven Schutz vor hochgefährlichen Straftätern zu respektieren sei. Ferner sei auch anzumerken, dass das Gesetz sich bemühe, die Voraussetzungen für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Anwendung des Jugendstrafrechts so einzuengen, dass diese als „Ultima Ratio“ verstanden werden können (Schäfer 2008). Auch werde eine Lücke im Strafsystem geschlossen, die angesichts steigender Gewaltbereitschaft sowie teilweise beobachtete Gleichgültigkeit im Hinblick auf das feststehende Strafende bei jugendlichen Tätern im Vollzugsverhalten dringenden Handlungsbedarf offenbarte (Konopka 2008). Befürworter weisen darauf hin, dass es immer wieder junge Menschen gebe, die in ihrer Art und ihrem Verhalten keinerlei Respekt vor dem Leben und der Freiheit anderer Personen hätten und sich diese Eigenschaften auch nicht während der Verbüßung einer Jugendstrafe aneignen würden. Wenn während des Vollzuges einer Jugendstrafe nun erkannt werde, dass der Gefangene nach wie vor gefährlich sei, weil er eben nicht über die für eine positive Prognose erforderlichen Eigenschaften verfüge, müsse es dem Staat möglich sein, dieser Gefahr durch geeignete Maßnahmen zu begegnen (Pütz 2008).


==Argumente der Kritiker an der Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht==
==Argumente der Kritiker an der Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht==
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