Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Während Jugendliche und Heranwachsende, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, bis zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Jahre 2008 maximal für zehn Jahre eingesperrt werden konnten, wurde die potentielle Haftzeit mit diesem Gesetz auch für Jugendliche auf lebenslänglich ausgedehnt, sofern sie wegen "schwerster Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder sie sexuelle Selbstbestimmung" zu wenigstens sieben Jahren Gefängnis verurteilt wurden. Das Gericht muss dabei das Verhalten während der Haftzeit würdigen und sich auf zwei Sachverständigenprognosen stützen, die besagen, dass der Täter oder die Täterin auch in Zukunft sehr gefährlich sein wird.
Während Jugendliche und Heranwachsende, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, bis zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Jahre 2008 maximal für zehn Jahre eingesperrt werden konnten, wurde die potentielle Haftzeit mit diesem Gesetz auch für Jugendliche auf lebenslänglich ausgedehnt, sofern sie wegen "schwerster Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder sie sexuelle Selbstbestimmung" zu wenigstens sieben Jahren Gefängnis verurteilt wurden. Das Gericht muss dabei das Verhalten während der Haftzeit würdigen und sich auf zwei Sachverständigenprognosen stützen, die besagen, dass der Täter oder die Täterin auch in Zukunft sehr gefährlich sein wird.


==Definitionen==
==Definitionen==
===Jugendstrafrecht===
===Jugendstrafrecht===
Unter Jugendstrafrecht versteht man die Normen, vor allem die des JGG, welche die Anwendung des Strafrechts auf Jugendliche (14 bis 18 Jährige) und unter Umständen auf Heranwachsende (18 bis 21 Jährige) regeln. Das deutsche Jugendstrafrecht baut auf dem Erziehungsgedanken auf. Für Einzelheiten vgl. [[Jugendstrafrecht]]und [[Maßregeln]]
Unter Jugendstrafrecht versteht man die Normen, vor allem die des JGG, welche die Anwendung des Strafrechts auf Jugendliche (14 bis 18 Jährige) und unter Umständen auf Heranwachsende (18 bis 21 Jährige) regeln. Das deutsche Jugendstrafrecht baut auf dem Erziehungsgedanken auf. Für Einzelheiten vgl. [[Jugendstrafrecht]] und [[Maßregeln]]


===Sicherungsverwahrung===
===Sicherungsverwahrung===
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