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Die Sicherungsverwahrung ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung, die neben der Strafe angeordnet werden kann. Bei angeordneter Sicherungsverwahrung verbleibt der Straftäter nach der Verbüßung seiner Strafhaft in staatlichem Gewahrsam | Die Sicherungsverwahrung ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung, die neben der Strafe angeordnet werden kann. Bei angeordneter Sicherungsverwahrung verbleibt der Straftäter nach der Verbüßung seiner Strafhaft in staatlichem Gewahrsam. Die Sicherungsverwahrung wird angeordnet, wenn vom Straftäter eine Gefahr zur erneuten Begehung erheblicher Straftaten ausgeht und er damit eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellt. | ||
== Anordnung == | == Anordnung == |
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