Sexualdelinquenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine weitere Typologie von pädophilen Straftätern ist anhand der MTC:CM3 Typologie von Knight und Prentky möglich. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen zur Anwendung, so lassen z.B. nur extrafamiliäre Täter mit ihr kategorisieren. Die Kriterien dieser Typologie sind das Ausmaß der Fixierung, die soziale Kompetenz, die Kontaktsuche zu Kindern sowie die Art des Kontaktes (interpersonell vs. narzisstisch), das Gewaltausmaß und die Sadismuszeichen. Diese Kriterien machen deutlich, dass diese Typologie mehr abdecken kann, als es einzig die Unterscheidung zwischen regressiv und fixiert vermag.
Eine weitere Typologie von pädophilen Straftätern ist anhand der MTC:CM3 Typologie von Knight und Prentky möglich. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen zur Anwendung, so lassen z.B. nur extrafamiliäre Täter mit ihr kategorisieren. Die Kriterien dieser Typologie sind das Ausmaß der Fixierung, die soziale Kompetenz, die Kontaktsuche zu Kindern sowie die Art des Kontaktes (interpersonell vs. narzisstisch), das Gewaltausmaß und die Sadismuszeichen. Diese Kriterien machen deutlich, dass diese Typologie mehr abdecken kann, als es einzig die Unterscheidung zwischen regressiv und fixiert vermag.


===Sexuelle Gewalt gegen Behinderte, chronisch Kranke u.ä.===
===Sexuelle Gewalt gegen Behinderte, chronisch Kranke und Andere===


Verführungen und Missbrauch oder gar Vergewaltigungen durch fremde, unbekannte Männer scheinen eher selten zu sein. In den meisten Fällen sind es die Mitglieder der Familie (ältere Brüder, Väter) oder Männer aus der nächsten Umgebung der behinderten Menschen (Nachbarn, manchmal Mitarbeiter in Einrichtungen), die zu Tätern gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden.
In den seltesten Fällen werden Behinderte, chronische Kranke und Andere von Fremden verführt, sexuell missbraucht oder gar vergewaltigt. Dieses Vergehen wird eher von Familienmitglieder (ältere Brüder, Väter), Bekannten oder Personen aus der unmittelbaren Umgebung der behinderten Menschen (Nachbarn, manchmal Mitarbeiter in Einrichtungen) begangen.


Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind MachtMissbrauch und Machtausübung oftmals gewohnt, sodass die sexuelle Gewalt meist nur zu einem zusätzlichen Aspekt ihres Daseins wird. Die strukturelle Macht von Einrichtungen, die Entmündigung in vielen Fragen des Alltags, die Reglementierung ihres Lebens bis hin zu intimsten Bereichen wie Körperpflege und Sexualität macht es für sie schwer, "nein" zu sagen, sich zu wehren oder Gewalt überhaupt noch als solche zu erkennen und zu benennen. Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen ist ein Tabuthema und ein gut gehütetes Geheimnis von Betroffenen, BetreuerInnen und der Öffentlichkeit. Es liegen nur wenige Untersuchungen über das Ausmaß an sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen vor und in den Institutionen werden Fragen von sexueller Gewalt meist nur im Anlassfall, am Rande oder gar nicht problematisiert. Ein Grund für die zögernde Auseinandersetzung mit sexueller Gewalt liegt vermutlich in der allgemeinen Tabuisierung von Sexualität im Leben von Behinderten, sie dürfte aber kaum von den Zahlen der übrigen Bevölkerung abweichen. Das Risiko, Opfer sexueller Gewalt zu werden, ist dort hoch, wo Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen BetreuerInnen und zu betreuenden Jugendlichen vorliegen. Die TäterInnen, die aus dem alltäglichen Nahraum kommen, nutzen dabei ihre Macht-, Abhängigkeits- und Vertrauensbeziehung aus, nicht nur um die Gefügigkeit des Opfers zu erreichen, sondern auch um die Geheimhaltung zu erzwingen. Behinderte Kinder und Jugendliche stehen in einem noch größeren Abhängigkeitsverhältnis zu Erwachsenen, sind noch rechtloser und ohnmächtiger als nicht behinderte. Vor allem geistig behinderte Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihrer nicht altersgemäßen intellektuellen Entwicklung noch viel weniger als ihre Altersgenossen in der Lage, die Inanspruchnahme ihrer Person für sexuelle Handlungen zu erkennen. Die Praxis der Sterilisation behinderter Mädchen im Jugendalter bietet diese zudem als Opfer für ein "Verbrechen ohne Folgen" an. Auch wird Behinderten, wenn sie über den Missbrauch berichten oder nonverbale Zeichen geben, noch weniger geglaubt als nichtbehinderten Mädchen und Jungen. "Und wenn schon, sie soll doch froh sein, daß sich überhaupt einer für sie interessiert" - so die weitverbreitete Meinung" (Enders, 1990, S. 52).
Da der Missbrauch von Macht gegenüber behinderten Kindern und Jugendliche nichts untypisches ist, sind viele Behinderte bereits daran gewöhnt, sodass die sexuelle Gewalt als Form der Machtausübung meist zu einem zusätzlichen Aspekt ihres Lebens wird.  
Aufgrund der strukturellen Macht von Einrichtungen, der Entmündigung von vielen alltäglichen Gegebenheiten und der strikten Regelung ihres Lebens, welche intime Abläufe wie Körperpflege und Sexualität miteinschließt ist es für Behinderte und Kranke schwierig, "nein" zu sagen, sich gegen jegliche Form der Gewaltanwendung und des Missbrauchs zu wehren oder dies überhaupt als solche zu erkennen und zu benennen.  
Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen ist ein Tabuthema und ein gut gehütetes Geheimnis von Betroffenen, BetreuerInnen und der Öffentlichkeit. Es liegen nur wenige Untersuchungen über das Ausmaß an sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen vor und in den Institutionen werden Fragen von sexueller Gewalt meist nur im Anlassfall, am Rande oder gar nicht problematisiert. Ein Grund für die zögernde Auseinandersetzung mit sexueller Gewalt liegt vermutlich in der allgemeinen Tabuisierung von Sexualität im Leben von Behinderten, sie dürfte aber kaum von den Zahlen der übrigen Bevölkerung abweichen. Das Risiko, Opfer sexueller Gewalt zu werden, ist dort hoch, wo Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen BetreuerInnen und zu betreuenden Jugendlichen vorliegen. Die TäterInnen, die aus dem alltäglichen Nahraum kommen, nutzen dabei ihre Macht-, Abhängigkeits- und Vertrauensbeziehung aus, nicht nur um die Gefügigkeit des Opfers zu erreichen, sondern auch um die Geheimhaltung zu erzwingen. Behinderte Kinder und Jugendliche stehen in einem noch größeren Abhängigkeitsverhältnis zu Erwachsenen, sind noch rechtloser und ohnmächtiger als nicht behinderte. Vor allem geistig behinderte Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihrer nicht altersgemäßen intellektuellen Entwicklung noch viel weniger als ihre Altersgenossen in der Lage, die Inanspruchnahme ihrer Person für sexuelle Handlungen zu erkennen. Die Praxis der Sterilisation behinderter Mädchen im Jugendalter bietet diese zudem als Opfer für ein "Verbrechen ohne Folgen" an. Auch wird Behinderten, wenn sie über den Missbrauch berichten oder nonverbale Zeichen geben, noch weniger geglaubt als nichtbehinderten Mädchen und Jungen. "Und wenn schon, sie soll doch froh sein, daß sich überhaupt einer für sie interessiert" - so die weitverbreitete Meinung" (Enders, 1990, S. 52).


==Folgen von Sexualdelikten==
==Folgen von Sexualdelikten==
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