Sexualdelinquenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Da der Missbrauch von Macht gegenüber behinderten Kindern und Jugendliche nichts untypisches ist, sind viele Behinderte bereits daran gewöhnt, sodass die sexuelle Gewalt als Form der Machtausübung meist zu einem zusätzlichen Aspekt ihres Lebens wird.  
Da der Missbrauch von Macht gegenüber behinderten Kindern und Jugendliche nichts untypisches ist, sind viele Behinderte bereits daran gewöhnt, sodass die sexuelle Gewalt als Form der Machtausübung meist zu einem zusätzlichen Aspekt ihres Lebens wird.  
Aufgrund der strukturellen Macht von Einrichtungen, der Entmündigung von vielen alltäglichen Gegebenheiten und der strikten Regelung ihres Lebens, welche intime Abläufe wie Körperpflege und Sexualität miteinschließt ist es für Behinderte und Kranke schwierig, "nein" zu sagen, sich gegen jegliche Form der Gewaltanwendung und des Missbrauchs zu wehren oder dies überhaupt als solche zu erkennen und zu benennen.  
Aufgrund der strukturellen Macht von Einrichtungen, der Entmündigung von vielen alltäglichen Gegebenheiten und der strikten Regelung ihres Lebens, welche intime Abläufe wie Körperpflege und Sexualität miteinschließt ist es für Behinderte und Kranke schwierig, "nein" zu sagen, sich gegen jegliche Form der Gewaltanwendung und des Missbrauchs zu wehren oder dies überhaupt als solche zu erkennen und zu benennen.  
Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen ist ein Tabuthema und ein gut gehütetes Geheimnis von Betroffenen, BetreuerInnen und der Öffentlichkeit. Es liegen nur wenige Untersuchungen über das Ausmaß an sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen vor und in den Institutionen werden Fragen von sexueller Gewalt meist nur im Anlassfall, am Rande oder gar nicht problematisiert. Ein Grund für die zögernde Auseinandersetzung mit sexueller Gewalt liegt vermutlich in der allgemeinen Tabuisierung von Sexualität im Leben von Behinderten, sie dürfte aber kaum von den Zahlen der übrigen Bevölkerung abweichen. Das Risiko, Opfer sexueller Gewalt zu werden, ist dort hoch, wo Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen BetreuerInnen und zu betreuenden Jugendlichen vorliegen. Die TäterInnen, die aus dem alltäglichen Nahraum kommen, nutzen dabei ihre Macht-, Abhängigkeits- und Vertrauensbeziehung aus, nicht nur um die Gefügigkeit des Opfers zu erreichen, sondern auch um die Geheimhaltung zu erzwingen. Behinderte Kinder und Jugendliche stehen in einem noch größeren Abhängigkeitsverhältnis zu Erwachsenen, sind noch rechtloser und ohnmächtiger als nicht behinderte. Vor allem geistig behinderte Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihrer nicht altersgemäßen intellektuellen Entwicklung noch viel weniger als ihre Altersgenossen in der Lage, die Inanspruchnahme ihrer Person für sexuelle Handlungen zu erkennen. Die Praxis der Sterilisation behinderter Mädchen im Jugendalter bietet diese zudem als Opfer für ein "Verbrechen ohne Folgen" an. Auch wird Behinderten, wenn sie über den Missbrauch berichten oder nonverbale Zeichen geben, noch weniger geglaubt als nichtbehinderten Mädchen und Jungen. "Und wenn schon, sie soll doch froh sein, daß sich überhaupt einer für sie interessiert" - so die weitverbreitete Meinung" (Enders, 1990, S. 52).
Leider zählt Sexuelle Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderungen zu den vielen Tabuthemen unserer Gesellschaft, oft bleibt es ein gut gehütetes Geheimnis von Betroffenen, Verwandten, BetreuerInnen und der Öffentlichkeit. Aus diesem Grund existieren auch nur wenige Untersuchungen, die das Ausmaß an sexueller Gewalt gegen Behinderte beleuchten. Innerhalb der Einrichtungen werden Fragen über sexuelle Gewalt meist nur im Anlassfall, am Rande oder gar nicht gestellt. Zu vermuten ist, dass der Grund für die zögernde Auseinandersetzung mit sexueller Gewalt gegenüber Behinderten in der allgemeinen Tabuisierung des Themas 'Sexualität im Leben von Behinderten' liegt.
Schätzungsweise ist die Zahl der Übergriffe gegen Behinderte ähnlich wie bei der restlichen Bevölkerung.  
Das Risiko, Opfer von sexueller Gewalt zu werden, besteht dort, wo Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen BetreuerInnen und zu Betreuenden herrschen. Die TäterInnen, die aus dem alltäglichen Nahraum kommen, nutzen hierbei ihre Machtposition und Vertrauensbeziehung aus, zum einen um ihre Opfer gefügig zu machen und um die Geheimhaltung zu erzwingen.  
Besonders bei behinderten Kindern und Jugendlichen ist die Gefahr solcher Übergriffe hoch, da sie  in einem noch größeren Abhängigkeitsverhältnis zu Erwachsenen stehen, sie noch machtloser und ohnmächtiger als nicht Behinderte sind. Vor allem geistig behinderte Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihrer nicht altersgemäßen intellektuellen Entwicklung noch viel weniger als ihre Altersgenossen in der Lage, sich gegen sexuelle Gewalt und Missbrauch zu wehr zu setzten bzw. die Straftat zu erkennen. Behinderte Mädchen, die bereits im Jugendalter sterilisiert werden, können leicht zu Opfern sexueller Gewalt werden, bei der sich die Spuren eines Übergriffs nicht mehr erkennen lassen. Viel verwerflicher ist die Tatsache, dass wenn Behinderte über den Missbrauch berichten oder nonverbale Zeichen geben, ihnen noch weniger geglaubt wird als Nichtbehinderten (Enders, 1990, S. 52).


==Folgen von Sexualdelikten==
==Folgen von Sexualdelikten==
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