Selbstbestimmungsrecht der Völker: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Das "Selbstbestimmungsrecht der Völker" ist ein völkerrechtliches Prinzip, demzufolge jedes Volk das Recht hat, frei, also unabhängig von ausländischen Einflüssen, über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden.
Das "Selbstbestimmungsrecht der Völker" ist ein völkerrechtliches Prinzip, demzufolge jedes Volk das Recht hat, frei, also unabhängig von ausländischen Einflüssen, über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Wenn sich das Selbstbestimmungsrecht konkreter Völker aber auf die Loslösung aus einem Staat und auf die Gewinnung staatlicher Eigenständigkeit richtet, dann sorgt das gegenläufige Prinzip der territorialen Integrität der Staaten in der Regel dafür, dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker an seine Grenzen stößt.
 
Unter welchen besonderen Bedingungen sich aus dem Selbstbestimmungsrecht ein Sezessionsrecht ergeben kann, ist umstritten.


== Rechtsgrundlagen ==
== Rechtsgrundlagen ==
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== Ausnahmen vom Prinzip der territorialen Integrität ==
== Ausnahmen vom Prinzip der territorialen Integrität ==


Nur in (extremen) Ausnahmefällen, in denen der Staat dieser Verpflichtung nicht nachkommt und z.B. ethnische Minderheiten bedroht oder ausrotten will, kann sich aus dem Selbstbestimmungsrecht auch ein Recht zur Abspaltung und zur Gründung eines eigenen Staates ergeben.  
Nach herrschender Meinung kann das Selbstbestimmungsrecht nur dann die Abspaltung vom Staatsverband und die Gründung eines eigenen Staates rechtfertigen, wenn eine (ethnische) Gruppe in einer Weise diskriminiert wird, die ein Verbleiben im bisherigen Staatsverband als unzumutbar erscheinen lässt.
 
Wann die Verhältnisse "unzumutbar" sind, ist oft umstritten. Die USA und einige andere Staaten nahmen eine solche Extremsituation z.B. im Falle "Kosovo" an. Russland konterte mit der Rechtfertigung einer Sezession in den Fällen "Abchasien" und "Südossetien".  In beiden Fällen argumentierte die jeweilige Gegenseite mit dem Prinzip der territorialen Integrität, während die Protagonisten der Unabhängigkeit behaupteten, dass die Sezession aufgrund einer existenziellen Gefährdung der betreffenden Ethnien gerechtfertigt sei.
 
== Einzelfälle ==
*Den Tataren wurde 1992 vom russischen Verfassungsgericht verboten, ein Referendum über die völkerrechtliche Selbständigkeit Tatarstans durchzuführen. Dass sich eine deutliche Mehrheit dann doch für die staatliche Selbständigkeit aussprach, wurde ignoriert.


Die USA und einige andere Staaten nahmen eine solche Extremsituation z.B. im Falle "Kosovo" an. Russland konterte mit der Rechtfertigung einer Sezession in den Fällen "Abchasien" und "Südossetien". In beiden Fällen argumentierte die jeweilige Gegenseite mit dem Prinzip der territorialen Integrität, während die Protagonisten der Unabhängigkeit behaupteten, dass die Sezession aufgrund eines drohenden Genozids gerechtfertigt gewesen sei.  
*Die russische Verfassung von 1993 garantiert sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Völker als auch die "historisch gewachsene staatliche Einheit". Das russische Verfassungsgericht bestätigte 1995 das Selbstbestimmungsrecht der Tschetschenen und erkannte auch an, dass Verstöße gegen die Menschenrechte und gegen das humanitäre Völkerrecht den Tschetschenen berechtigten Grund zur Klage gäben. Es erklärte aber auch, dass das Selbstbestimmungsrecht der Tschetschenen trotzdem nicht bis zur Sezession führen dürfe. In einem Sondervotum wurde die Ansicht vertreten, die territoriale Einheit Russlands dürfe nicht gewaltsam gegen den in gesetzlicher Form geäußerten Willen des Volkes durchgesetzt werden (Nußberger 2008).




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* Krähnke, Uwe (2007) Selbstbestimmung. Zur gesellschaftlichen Konstruktion einer normativen Leitidee, Weilerswist: Velbrück.
* Krähnke, Uwe (2007) Selbstbestimmung. Zur gesellschaftlichen Konstruktion einer normativen Leitidee, Weilerswist: Velbrück.
* Nußberger, Angelika (2008) Berechtigte Kränkung. Russland und das Selbstbestimmungsrecht "seiner" Völker. FAZ 28.08.08: 8.


* Young, Iris M. (2006) Global Challenges: War, Self-Determination and Responsibility for Justice. London: Blackwell.
* Young, Iris M. (2006) Global Challenges: War, Self-Determination and Responsibility for Justice. London: Blackwell.
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