Selbstbestimmungsrecht der Völker: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Das "Selbstbestimmungsrecht der Völker", das im 20. Jahrhundert maßgeblich durch den amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson ins Gespräch gebracht wurde, ist ein völkerrechtlicher Rechtssatz, demzufolge jedes Volk das Recht hat, frei, also unabhängig von ausländischen Einflüssen, über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Das Prinzip erlebte in der Phase der Dekolonialisierung eine neue Blüte. Schon unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg sprach auch die UN-Charta wieder vom "Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker" - und die beiden UN-Menschenrechtspakte von 1966 stellten gleich zu Beginn fest: "Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung."
Das "Selbstbestimmungsrecht der Völker", das im 20. Jahrhundert maßgeblich durch den amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson ins Gespräch gebracht wurde, ist ein völkerrechtliches Prinzip, demzufolge jedes Volk das Recht hat, frei, also unabhängig von ausländischen Einflüssen, über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Das Prinzip erlebte in der Phase der Dekolonialisierung eine neue Blüte. Schon unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg sprach auch die UN-Charta wieder vom "Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker" - und die beiden UN-Menschenrechtspakte von 1966 stellten gleich zu Beginn fest: "Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung."


Das heißt allerdings nicht, dass alle Völker auch das Recht auf einen eigenen Staat haben. Denn mit dem Recht auf Selbstbestimmung kollidiert die Garantie der Unversehrtheit des Staates - also das Recht auf die territoriale Integrität eines jeden Staates. Dieses Prinzip ist die Grundbedingung eines (halbwegs) funktionierenden Völkerrechts. Der Staat hat grundsätzlich das Recht, separatistischen Bestrebungen entgegenzutreten.  
Das heißt allerdings nicht, dass alle Völker auch das Recht auf einen eigenen Staat haben. Denn mit dem Recht auf Selbstbestimmung kollidiert die Garantie der Unversehrtheit des Staates - also das Recht auf die territoriale Integrität eines jeden Staates. Dieses Prinzip ist die Grundbedingung eines (halbwegs) funktionierenden Völkerrechts. Der Staat hat grundsätzlich das Recht, separatistischen Bestrebungen entgegenzutreten.  
Anonymer Benutzer