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Der Gesetzgeber stellt daher die Verletzung von Privatgeheimnissen im § 203 StGB unter Strafe. [http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html]
Der Gesetzgeber stellt daher die Verletzung von Privatgeheimnissen im § 203 StGB unter Strafe. [http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html]
Hierbei handelt es sich um ein Vergehen und ein relatives Antragsdelikt. [http://bundesrecht.juris.de/stgb/__205.html]
Hierbei handelt es sich um ein Vergehen und ein relatives Antragsdelikt. [http://bundesrecht.juris.de/stgb/__205.html]


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