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Liszt war der Meinung, dass sich die Strafe nur noch alleine durch ihre zu erreichende präventive Wirkung und ihrem Zweck für die Gesellschaft legitimieren sollte.<ref>Von Müller, 2004, S. 125</ref>
Liszt war der Meinung, dass sich die Strafe nur noch alleine durch ihre zu erreichende präventive Wirkung und ihrem Zweck für die Gesellschaft legitimieren sollte.<ref>Von Müller, 2004, S. 125</ref>
Der Satz von Liszt: ''„Die Kriminalpolitik, als die nach festen Grundsätzen vorgehende Bekämpfung des Verbrechens, muss, wenn sie erfolgreich sein soll, bei den Ursachen des Verbrechens einsetzen, da ja jedes Übel wirksam nur in seinen Wurzeln bekämpft werden kann.“''<ref>Von Liszt, 1905, S. 236</ref>, bezieht sich bereits primär auf Präventionsmaßnahmen.
Der Satz von Liszt: ''„Die Kriminalpolitik, als die nach festen Grundsätzen vorgehende Bekämpfung des Verbrechens, muss, wenn sie erfolgreich sein soll, bei den Ursachen des Verbrechens einsetzen, da ja jedes Übel wirksam nur in seinen Wurzeln bekämpft werden kann“''<ref>Von Liszt, 1905, S. 236</ref>
., bezieht sich bereits primär auf Präventionsmaßnahmen.


Auch heutzutage ist der Leitgedanke des Vorrangs der Prävention vor der Repression kriminalpolitisch im Grundsatz unbestritten. So gilt nach wie vor der Grundsatz "Prävention vor Repression", der besagt, dass es sinnvoller ist, Straftaten zu verhüten, als sich auf die Verfolgung geschehener Straftaten zu beschränken.
Auch heutzutage ist der Leitgedanke des Vorrangs der Prävention vor der Repression kriminalpolitisch im Grundsatz unbestritten. So gilt nach wie vor der Grundsatz "Prävention vor Repression", der besagt, dass es sinnvoller ist, Straftaten zu verhüten, als sich auf die Verfolgung geschehener Straftaten zu beschränken.
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