Schulenstreit: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn die Handlung des Täters neurobiologisch determiniert ist und sich der Täter nicht bewusst und eigenverantwortlich für oder gegen die Tat entscheiden kann, ist auch eine strafrechtliche Abschreckung irrelevant und es stellt sich unweigerlich die Frage nach der Schuld des Täters.  
Wenn die Handlung des Täters neurobiologisch determiniert ist und sich der Täter nicht bewusst und eigenverantwortlich für oder gegen die Tat entscheiden kann, ist auch eine strafrechtliche Abschreckung irrelevant und es stellt sich unweigerlich die Frage nach der Schuld des Täters.  


Einen Einstieg und Überblick zu der Bedeutung des Determinismus-Indeterminismus-Streits für das Strafrecht bietet der im Internet abrufbare [http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/05-02/hrrs-2-05.pdf Aufsatz von Spilgies]<ref>Spilgies, 2005, S. 45-48</ref>.
Einen Einstieg und Überblick zu der Bedeutung des "Determinismus-Indeterminismus-Streits" für das Strafrecht bietet der im Internet abrufbare [http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/05-02/hrrs-2-05.pdf Aufsatz von Spilgies]<ref>Spilgies, 2005, S. 45-48</ref>.


Auch heutzutage blicken die Hirn- und Genforscher auf Fragen von Moral & Schuld und versuchen, kriminelles Verhalten mit Hilfe von neurobiologischen Ansätzen erklären zu können. Vergleiche dazu auch: [[Neurokriminologie]]
Auch heutzutage blicken die Hirn- und Genforscher auf Fragen von Moral & Schuld und versuchen, kriminelles Verhalten mit Hilfe von neurobiologischen Ansätzen erklären zu können. Vergleiche dazu auch: [[Neurokriminologie]]
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