Schulenstreit: Unterschied zwischen den Versionen

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Hierbei wurde sich die Frage gestellt, ob der Mensch aufgrund der Anlage- und Umwelteinflüsse seine Handlungen überhaupt frei beeinflussen kann und er in der Lage ist, sich bewusst für oder gegen eine Handlung zu entscheiden<ref>Bannenberg & Rössner, 2005, S. 11-12</ref>.  
Hierbei wurde sich die Frage gestellt, ob der Mensch aufgrund der Anlage- und Umwelteinflüsse seine Handlungen überhaupt frei beeinflussen kann und er in der Lage ist, sich bewusst für oder gegen eine Handlung zu entscheiden<ref>Bannenberg & Rössner, 2005, S. 11-12</ref>.  


Wenn die Handlung des Täters neurobiologisch determiniert ist und sich der Täter nicht bewusst und eigenverantwortlich für oder gegen die Tat entscheiden kann, ist auch eine strafrechtliche Abschreckung irrelevant. Es stellt sich unweigerlich die Frage nach der Schuld des Täters.  
Wenn die Handlung des Täters neurobiologisch determiniert ist und sich der Täter nicht bewusst und eigenverantwortlich für oder gegen die Tat entscheiden kann, ist auch eine strafrechtliche Abschreckung irrelevant und es stellt sich unweigerlich die Frage nach der Schuld des Täters.  


Einen guten Überblick zu der Bedeutung des Determinismus-Indeterminismus-Streits für das Strafrecht bietet der im Internet abrufbare [http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/05-02/hrrs-2-05.pdf Aufsatz von Spilgies]<ref>Spilgies, 2005, S. 45-48</ref>.
Einen guten Überblick zu der Bedeutung des Determinismus-Indeterminismus-Streits für das Strafrecht bietet der im Internet abrufbare [http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/05-02/hrrs-2-05.pdf Aufsatz von Spilgies]<ref>Spilgies, 2005, S. 45-48</ref>.
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