Schuldprinzip: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Schuldprinzip''', welches auch als Schuldgrundsatz bezeichnet wird, stellt eine wesentliche Maxime unseres Rechtssystems dar und hat laut ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsrang. Es beinhaltet, dass jemand nur dann für eine Tat bestraft werden kann, wenn ihm diese auch individuell zuzurechnen und vorzuwerfen ist. Es gibt demnach „keine Strafe ohne Schuld“ (lateinisch: „nulla poena sine culpa“). Das Schuldprinzip umfasst zudem, dass die Höhe der gegen den Täter verhängten Strafe an seiner festgestellten Schuld zu messen ist.
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