Rudolf von Jhering: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Rudolf von Jhering''' (* 22. August 1818 in Aurich; † 17. September 1892 in Göttingen) war ein deutscher Jurist. Sein Werk läßt sich grob in zwei Phasen einteilen:
'''Rudolf von Jhering''' (* 22. August 1818 in Aurich; † 17. September 1892 in Göttingen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Sein Werk läßt sich grob in zwei Phasen einteilen:


Zunächst machte er sich in seinem ersten großen Hauptwerk ("Der Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung") als Verfechter der "Begriffsjurisprudenz" einen Namen. Später wurde er zu einem der schärfsten Kritiker dieser Methodik und verspottete sie in seinem Werk "Scherz und Ernst in der Jurisprudenz".
Zunächst machte er sich in seinem ersten großen Hauptwerk ("Der Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung") als Verfechter der "Begriffsjurisprudenz" einen Namen. Später wurde er zu einem der schärfsten Kritiker dieser Methodik und verspottete sie in seinem satirischen Buch "Scherz und Ernst in der Jurisprudenz".
   
   
In seinem zweiten Hauptwerk ("Der Zweck im Recht") entwickelte er sodann eine "Zwecktheorie des Rechts", deren Kernaussage von ihm selbst auf die Kurzformel "Der Zweck ist der Schöpfer allen Rechts" gebracht wurde. Hierin von [[Charles Darwin]] und den englischen Utilitaristen ([[Jeremy Bentham]]) beeinflußt, übte Jherings Zwecktheorie ihrerseits einen starken Einfluß auf [[Franz von Liszt]] und dessen "Zweckstrafentheorie" aus. In einem Brief an diesen betrachtete er von Liszt als "würdigen Vertreter seiner Zwecktheorie auf dem Gebiet des Strafrechts".
In seinem zweiten Hauptwerk ("Der Zweck im Recht") entwickelte er sodann eine "Zwecktheorie des Rechts", deren Kernaussage von ihm selbst auf die Kurzformel "Der Zweck ist der Schöpfer allen Rechts" gebracht wurde. Hierin von [[Charles Darwin]] und dem angelsächsischen Utilitarismus ([[Jeremy Bentham]]) beeinflußt, übte Jherings Zwecktheorie ihrerseits einen starken Einfluß auf [[Franz von Liszt]] und dessen zuerst im [[Marburger Programm]] (1882) dargelegter Lehre von der "Zweckstrafe" aus. In einem Brief an Franz von Liszt betrachtete Jhering diesen als "würdigen Vertreter seiner Zwecktheorie auf dem Gebiet des Strafrechts".


== Werke (Auswahl) ==
== Werke (Auswahl) ==
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