Rudolf von Jhering

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Rudolf von Jhering

Rudolf von Jhering (* 22. August 1818 in Aurich; † 17. September 1892 in Göttingen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Sein Werk läßt sich grob in zwei Phasen einteilen:

Zunächst machte er sich in seinem ersten großen Hauptwerk ("Der Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung") als Verfechter der "Begriffsjurisprudenz" einen Namen. Später wurde er zu einem der schärfsten Kritiker dieser Methodik und verspottete sie in seinem satirischen Buch "Scherz und Ernst in der Jurisprudenz".

In seinem zweiten Hauptwerk ("Der Zweck im Recht") entwickelte er sodann eine "Zwecktheorie des Rechts", deren Kernaussage von ihm selbst auf die Kurzformel "Der Zweck ist der Schöpfer allen Rechts" gebracht wurde. Hierin von Charles Darwin und dem angelsächsischen Utilitarismus (Jeremy Bentham) beeinflußt, übte Jherings Zwecktheorie ihrerseits einen starken Einfluß auf Franz von Liszt und auf dessen zuerst im Marburger Programm (1882) dargelegte Lehre von der "Zweckstrafe" aus. In einem Brief an Franz von Liszt betrachtete Jhering diesen als "würdigen Vertreter seiner Zwecktheorie auf dem Gebiet des Strafrechts".

Werke (Auswahl)

  • Der Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung, 4 Bd. 1852-1865.
  • Der Zweck im Recht, 2 Bd., 1877-1883.
  • Scherz und Ernst in der Jurisprudenz: Eine Weihnachtsgabe f. d. juristische Publikum, Leipzig: Breitkopf & Härtel 1884.